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Grüne Prozesswärme: Startschuss für novellierte EEW-Richtlinie

Einschränkungen für den Einsatz von Biomasse in geförderten Projekten

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Die novellierte „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist Anfang Mai in Kraft getreten. Das bestehende Förderangebot der EEW werde ausgebaut, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um ein zusätzliches Modul erweitert, heißt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit dem neuen Modul könnten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Wichtig seien zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW. Im Vorfeld hat es aus der Bioenergiebranche Kritik an der Novelle der EEW gegeben. (Nachweis für Beitragsbild: nordroden / stock.adobe.com)

„Wir wollen die Dekarbonisierung der Prozesswärme weiter beschleunigen und so helfen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Kleine Unternehmen und der Mittelstand spielten dabei eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wirtschaft.

Seit Einführung 2019 habe sich die EEW mit mittlerweile über 17.000 Anträgen pro Jahr als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und werde von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen.

Wesentliche Neuerungen der EEW im Bereich Zuschuss und Kredit

⮚ Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen

⮚ Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4

⮚ neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2

⮚ Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4

⮚ Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Die KfW stelle Kredite mit Tilgungszuschüssen für ambitionierte Vorhaben bereit, die ohne eine Förderung von den Unternehmen nicht umgesetzt werden könnten, heißt es weiter.

Im Vergleich zur „Zuschuss und Kredit“-Variante werden im Förderwettbewerb in einem wettbewerblichen Verfahren die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert: Je geringer die Förderkosten für eine eingesparte Tonne CO2, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Änderungen der Richtlinie im Bereich Förderwettbewerb

⮚ Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben

⮚ Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Millionen Euro pro Runde

⮚ Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicher zu stellen und die Erfolgschancen zu erhöhen

⮚ Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr zu festen und damit besser planbaren Terminen

⮚ Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme

Die Vorteile im Förderwettbewerb lägen vor allem darin, dass der Zuschuss beihilfefrei ist und die Förderquote höher als im Schwesterprogramm Modul 4 liegen könne, sagt Peter Dortans, Geschäftsführer bei der VDI/VDE-IT. „Mit der deutlichen Ausweitung sowohl bei Förderbudget als auch bei der maximalen Förderhöhe wird die Attraktivität des Förderwettbewerbs gesteigert und es sollen noch mehr ambitionierte Projekte mit hohem Förderbedarf bei gleichzeitig guter Fördereffizienz angereizt werden.“

Die Bioenergiebranche hat den Entwurf zur Novellierung der EEW scharf kritisiert. Das Wirtschaftsministerium „verstolpere“ den Klimaschutz in der Industrie indem Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme radikalen technischen und wirtschaftlichen Restriktionen unterworfen werden. Dazu gehöre zum einen, dass Biomasse in Anlagen ab 5 MW nur noch dann förderfähig sein soll, wenn eine Direktelektrifizierung technisch nicht machbar ist. Zum anderen schließe die Beschränkung von Prozesswärmeanlagen über 700 kW auf „Abfallbiomasse“ viele nachhaltige und ohnehin verfügbare Biomassesortimente wie Waldresthölzer, Kalamitätsholz oder Biomasse aus Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen aus (ContextCrew 15.2023).

Förderanträge entsprechend der neuen EEW-Richtlinien können seit Anfang Mai beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Details zur EEW sind hier zu finden.

Kontext zum Thema:

„Mit Einschränkung auf Baumschnitt und Erdbeerkisten lässt sich Brennstoffversorgung nicht garantieren“

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