Ein aktuelles Rechtsgutachten der Kanzlei K&L Gates im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung vorgesehene öffentliche Finanzierung von Bau und Betrieb von Gaskraftwerken gegen das EU-Beihilferecht verstößt. Die Regierung plane eine Förderung von 20 bis 35 GW neuer Gaskraftwerke durch Bauzuschüsse, führt die DUH aus. Das entspräche rund 40 bis 70 neuen Anlagen – und damit einer Verdopplung der heutigen Kraftwerksflotte.
Nach Fertigstellung sollen die Betreiber zusätzlich Geld dafür erhalten, dass ihre Kraftwerke als Reserve bereitsteh...
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