Ein neues Diskussionspapier wirft die Frage auf, ob mit der jüngst beschlossenen Einbeziehung von Haushaltsmitteln in den Finanzierungsmechanismus des EEG nicht auch eine Neubewertung des Doppelvermarktungsverbotes angezeigt wäre. Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets nehme der Gesetzgeber erstmals Haushaltsmittel in die Hand, um die Förderkosten des EEG mitzufinanzieren. „Das schwächt die Begründungslogik des Doppelvermarktungsverbots“, heißt es seitens der Stiftung Umweltenergierecht, die das Papier jetzt veröffentlicht hat.
Der neue gesetzgeberische Handlungsspielraum ließe es zumindest tei...
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