Die Unternehmen und Verbände der Erneuerbaren Energien in der Initiative Klimabetrug Stoppen (IKS) haben sich mit einem „Hilferuf“ an Politik und Öffentlichkeit gewandt. Die von Bundesumweltministerium (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) unternommenen Schritte, um die Betrugsfälle am Markt für THG-Quoten rückabzuwickeln und den Markt damit zu bereinigen, hätten „in keiner Weise geholfen, den Markt und damit unsere Situation zu stabilisieren“, heißt es seitens der IKS. Das Papier ist an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) und den Bundestag gerichtet.
Die angedachten Regulierungen (verwaltungstechnische Rückabwicklung UER durch das UBA; Nachfragesteigerung für 2025/26 durch eine angepasste 38. BImSchV; perspektivische Betrugsprävention im Zuge der Umsetzung der RED III) seien bislang nur Ankündigungen. Sie griffen viel zu langsam, um der „akuten Notlage der betroffenen Unternehmen“ gerecht zu werden. „Im Gegenteil: Die geplante Novelle der 38. BImSchV hat dem Markt akut zusätzlich geschadet.“
Die Initiative schlägt fünf Sofortmaßnahmen vor, die kurzfristig Abhilfe schaffen könnten:
1. Die Aberkennung der gefälschten UER-Projekte werde „vermutlich Jahre dauern und rechtlich teilweise nicht oder nur sehr schwer möglich sein“, heißt es. Bis zur Aberkennungsentscheidung bleibe die zu Unrecht generierte THG-Quote wirksam und schädige alle redlichen Marktakteure weiter, die ohnehin stark leiden. Benötigt wird ein Ausgleichsmechanismus, mit dem politisch sichergestellt werde, dass die unrichtigen Nachweise sofort aus dem Markt genommen und sodann auch mit echten Klimaschutzmaßnahmen ersetzt werden.
2. Bereits jetzt sei klar, dass es nicht möglich sein werde, der aktuellen Maßgabe der UERVerordnung (UERV) nachzukommen, gefälschte UER-Nachweise mit rechtmäßigen UER-Nachweisen auszugleichen (§ 24 UERV). Die vom UBA als gesichert gefälscht befundene Anzahl übersteige bei Weitem die Anzahl rechtmäßiger Nachweise im Markt. Dies gelte, selbst wenn angenommen wird, dass alle in 2024 neu eingereichten und noch nicht geprüften Projekte rechtmäßig sind. „Daher muss die UERV dahingehend angepasst werden, dass gefälschte UER-Nachweise nicht nur mit UER, sondern mit allen verfügbaren Erfüllungsoptionen ausgeglichen werden können.“
3. Ohne Betrugsprävention im Bereich der mutmaßlich gefälschten Biokraftstoffmengen werde jeglicher Versuch, den Markt zu stabilisieren, verpuffen. Seit April 2024 lägen mit dem BMUV abgestimmte Vorschläge auf dem Tisch, allen voran die Einführung eines Zulassungssystems, das eine wirksame Hürde für potenzielle Betrüger darstellen würde. „Dieses System muss unverzüglich durch eine Anpassung der Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung auf den Weg gebracht werden.“ Aus Sicht der Branche wäre es „fahrlässig“, dies erst im Zuge einer RED-III-Umsetzung anzugehen „oder gar auf eine europäische Lösung zu warten – insbesondere, da diese Maßnahme national umgesetzt werden kann“.
4. Die aktuell in der Überarbeitung befindliche 38. BImSchV müsse „scharfgestellt“ werden. Damit soll 2025 und 2026 die Nachfrage nach THG-Quoten im Markt wieder ansteigen. Dies solle geschehen, indem zur Erfüllung der THG-Quote lediglich Erfüllungsoptionen aus demselben Jahr genutzt werden dürfen – also die Möglichkeit der Übererfüllung ausgesetzt wird. „Um den gewünschten Effekt zu erreichen, muss dies zwingend auch für die Übertragung der Übererfüllung des Mindestanteils aus fortschrittlichen Biokraftstoffen aus 2023 und 2024 gelten.“ Hier sei in dem aktuellen Entwurf zur 38. BImSchV ein „gefährliches Schlupfloch“ enthalten, das es zu stopfen gilt.
5. Ebenso müsse in der 38. BImSchV klargestellt werden, dass auch Dritte die Möglichkeit haben, Quoten aus einem Verpflichtungsjahr über zwei Jahre mitzunehmen, denn Quotenmengen aus 2023 sind im Jahr 2024 durch den Preisverfall und nicht zuletzt durch den derzeitigen Referentenentwurf wertlos geworden. Eine klare Regelung zur Übertragbarkeit der Quoten durch Dritte sei erforderlich. Nicht quotenverpflichtete Dritte werden ansonsten benachteiligt, da der Entwurf seinen Fokus ausschließlich auf Quotenverpflichtete lege.
Mit diesen Maßnahmen könne in der aktuellen volatilen Wirtschaftslage gezielt und schnell den heimischen Unternehmen geholfen werden. Zugleich sei dies ein „starkes Zeichen“, dass ihre Not ernst genommen werde. „Wir bitten Sie, sich dieser Sofortmaßnahmen anzunehmen, um das Vertrauen in den THG-Quotenmarkt wiederherzustellen und weiteren Schaden von der Branche abzuwenden“, schreibt die IKS an die Bundesumweltministerin.