Die geplante Verschärfung der EU-Ökodesign-Verordnung für Holzheizungen und -öfen bedroht nach Branchenbewertung die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller. Sie könnte „einen Großteil der Kessel und Öfen verteuern und so vom Markt drängen“. Der Fachverband Holzenergie (FVH) fordert eine grundlegende Überarbeitung der Pläne. „Die Entwürfe für eine Neuregelung der Ökodesign-Verordnung enthalten eine Vielzahl von überzogenen Vorgaben, die die wirtschaftliche Existenz von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen bedrohen“, sagt Mortler. „Die Kommission muss ihren Entwurf komplett überarbeiten und einen praxistauglichen Vorschlag vorlegen.“
Zu Beginn des Jahres hat die EU-Kommission neue Verordnungsentwürfe zur Novellierung der Ökodesign-Anforderungen und Energielabel für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte und -kessel veröffentlicht, die inzwischen allerdings wieder zurückgezogen wurden. Die Entwürfe sehen eine deutliche Verschärfung der Ökodesign-Anforderungen vor: So sollen etwa die Mindestanforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) unabhängig von der Kesselleistung von 75 Prozent (<20 kW) und 77 Prozent (>20 kW) auf 82 Prozent verschärft werden.
Diese Verschärfung um 5 Prozent bzw. 7 Prozent stelle viele Anlagen vor erhebliche Herausforderungen. Gerade Anlagen, die „minderwertige“ Brennstoffe wie Landschaftspflegematerial oder Waldrestholz einsetzen, könnten diese Anforderung nicht erfüllen. Der Grund hierfür ist, dass das Brennmaterial feuchter und nicht technisch vorgetrocknet ist. Somit ließen sich damit nur nominell geringere Wirkungsgrade erzielen als mit technisch getrockneten Brennstoffen.
Qualität von Landschaftspflegematerial oder Waldrestholz bringt Probleme
Im Bereich der Emissionsgrenzwerte sieht der Entwurf vor, dass der Staubpartikel-Grenzwert für automatisch beschickte Biomassekessel um 92,5 Prozent von derzeit 40 mg/m3 auf künftig 3 mg/m3 (bei 10 Prozent O2) abgesenkt werden soll. Dieser Staubgrenzwert könnte nahezu ausschließlich mit hochwertigen und teuren Brennstoffen oder sehr aufwendigen (und damit teuren) Filtern erreicht werden.
Insbesondere für kleinere und mittelgroße Anlagen ist der Einsatz aufwendiger Filtertechnologie keine Option, da die Kosten hierfür in keinem passenden Verhältnis zu den anderen Bauteilen des Kessels stehen und damit die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlagen ruinierten. Problematisch ist der geplante Staubgrenzwert aber auch für größere Anlagen, die qualitativ minderwertigen Sortimenten wie Landschaftspflegematerial oder Waldrestholz im Sinne der Nutzungskaskade einsetzen.
Entwurf nach Kritik aus Mitgliedstaaten zurückgezogen
Die EU-Kommission habe in ihrem ersten Entwurf zur Überarbeitung der Ökodesign-Anforderungen für Biomassekessel und -öfen „unrealistische Verschärfungen“ für Effizienz und Emissionsverhalten der Geräte vorgeschlagen, diesen nach Kritik aus den Mitgliedsstaaten jedoch zurückgezogen. Der FVH beanstandet, dass die EU-Kommission ihre Vorschläge ohne die notwendige Folgenabschätzung vorgelegt habe und damit die Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher nicht transparent seien.
„Allein die Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte und die drastische Anhebung der Mindestanforderung an die Effizienz hätten im Holzbereich für über 90 Prozent der Neugeräte das Aus bedeutet“, sagt Mortler. „Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die Kommission die Entscheidung für Biomassekessel und -öfen vertagt hat. Dass die Kommission die Wirtschaft mit unrealistischen und unnötigen Verordnungsverschärfungen in den Ruin treiben würde, widerspricht ganz klar den Zielen aus dem Green Industrial Deal und dem Wettbewerbskompass der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu steigern.“
Emissionsminderung und Effizienzsteigerung seien wichtige Kriterien für die Holzenergiebranche, sie müssten aber auch „umsetzbar gestaltet sein“.