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Holzindustrie warnt vor Ausweitung des BEHG auf Altholz und Holzbrennstoffe

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Der derzeit zur Beratung stehende Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetztes (BEHG) sieht eine Ausweitung des nationalen Emissionshandels vor, der auch den Einsatz von Altholz und Holzbrennstoffen in bestimmten Anlagen einschließt. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) kritisiert das Vorhaben deutlich und sieht in einer CO2-Steuer für klimaneutrale Holzenergie eine „verfehlte Lenkungswirkung“, die das Ziel einer Abkehr von fossilen Brennstoffen und einem Wechsel zu erneuerbaren Quellen in ihr Gegenteil verkehrt und Energie für alle Verbraucher verteuere.

„Der energetische Einsatz von Althölzern sowie bei der Herstellung von Holzprodukten anfallenden Rest- und Abfallstoffe in hocheffizienten Biomasse-KWK-Anlagen ist ein zentraler Bestandteil der ressourceneffizienten und nachhaltigen Produktion der heimischen Säge- und Holzindustrie“, sagt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. Sie leiste damit bereits heute einen wirksamen Beitrag zur Minderung der energiebedingten Industrieemissionen.

Man begrüße die Intention, durch die Bepreisung fossiler Emissionen mit einer CO2-Steuer den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe vorantreiben zu wollen. „Dieses Ziel sehen wir in dem vorliegenden Entwurf jedoch weit verfehlt: Die vorgesehene Ausweitung der Emissionshandelspflicht konterkariert nicht nur den Beitrag der Holzenergie zum Erreichen der Klimaziele, sondern begünstigt auch den Einsatz klimaschädlicher fossiler Brennstoffe.“

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Mit Blick auf die Energiesicherheit und die notwendige Zeit für eine erfolgreiche Energiewende gilt es, die bereits vorhandenen erneuerbaren Energien zu stärken „und nicht durch eine CO2-Steuer zu schwächen“, so Möbus weiter. Die Integration von Abfällen in das BEHG laufe dem Ziel der Emissionsminderung entgegen. Anders als bei fossilen Kraft- und Brennstoffen werde der Abfall nicht eigens erzeugt, sondern am Nutzungsende verwertet. Eine CO2-Besteuerung belaste die Abfallverwertung zusätzlich. „Insbesondere bei Altholz und anderen Holzreststoffen, die in Anlagen zur Abfallverwertung eingesetzt werden, wird damit die Kreislaufwirtschaft erschwert.“

Zugleich berge ein deutscher Sonderweg die Gefahr des Carbon Leakage. „Denn die geplante Einführung unterschiedlicher Emissionsfaktoren für Altholz steht den Regelungen im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) entgegen, wonach Altholz als emissionsneutral gehandelt wird.“

Uneinheitliche Klassifizierung von Altholz innerhalb der EU führt zu „massiver Wettbewerbsverzerrung“

Eine uneinheitliche Klassifizierung von Altholz innerhalb der EU komme darüber hinaus einer „massiven Wettbewerbsverzerrung gleich, in deren Folge ein Abbau der Anlagenkapazitäten und eine Reduzierung der erzeugten erneuerbaren Energie droht“, betont Möbus. „Damit das BEHG tatsächlich eine entsprechende Lenkungswirkung weg von fossilen Brenn- und Kraftstoffen entfaltet, sprechen wir uns nachdrücklich dafür aus, dass Altholz sowie Rest- und Abfallstoffe aus Holz auch weiterhin vom Emissionshandel ausgenommen bleiben und damit auch in Zukunft zu einer gesicherten Energieversorgung, der Dekarbonisierung der Industrie und zum Klimaschutz beitragen können.“

Lesen Sie hier weiter:

Korrekturen zu Gunsten der Bioenergie im EEG-Entwurf: Klares Nein der Bundesregierung

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