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IKEM schlägt Experimentierklauseln zur Stärkung der Sektorkopplung vor

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Rechtliche Hürden verhindern bislang den wirtschaftlichen Betrieb von Verfahren und Anlagen zur Sektorkopplung. Experimentierklauseln können Abhilfe schaffen und die Umsetzung der Sektorkopplung ermöglichen, ohne ein neues Förderregime zu etablieren. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM), die das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommerns in Auftrag gegeben hatte.

Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter bei der Energiewende. Im Jahresmittel erzeugt das Bundesland mehr Strom aus erneuerbaren Quellen als es verbraucht. In Zeiten von Netzengpässen oder zu geringer Nachfrage müssen Erneuerbare-Energie-Anlagen jedoch abgeregelt werden. Im Jahr 2017 ging so eine Leistung von rund 5.500 Gigawattstunden ungenutzt verloren.

Energieminister Pegel: Erneuerbarer Strom muss vollständig genutzt werden

„Es ist eines unser wichtigsten Anliegen, dass die saubere Energie, die bei uns im Land erzeugt wird, auch vollständig genutzt wird. Nur dann wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien die erforderliche öffentliche Akzeptanz finden“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Deshalb ist die Sektorkopplung unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Sie wurde jedoch ausgebremst durch rechtliche Hemmnisse, Strom in anderen Sektoren einzusetzen. Das soll sich dank Experimentierklauseln ändern.“

Bislang belasten die Stromnebenkosten den wirtschaftlichen Betrieb von Speichern und Power-to-X-Anlagen, da Steuern und Abgaben auf den über die Netze transportierten Strom sowie das veredelte Endprodukt fällig werden. Die Experimentierklauseln sollen ermöglichen, dass neue Anlagen erprobt werden können, bei denen die Erzeugungsanlagen, Energiespeicher und Power-to-X-Anlagen virtuell über das Stromnetz gekoppelt sind. „Durch diese Kopplung wird die Stromerzeugung aus volatilen Energieträgern planbarer. Strom aus erneuerbaren Energien, der nicht innerhalb der Anlagenkopplung genutzt werden soll, kann planbar und vorhersehbar in das Netz eingespeist werden. Außerdem verbleibt der Großteil der Wertschöpfung in der Region“, so Christian Pegel.

In Reallaboren sollen Abweichungen von den geltenden Rahmenbedingungen zugelassen werden

Experimentierklauseln würden die Energiewende voranbringen, ohne sie mit neuen Förderungen zu belasten. Davon ist Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des IKEM überzeugt. „Im Gegenteil: Das vorgeschlagene Modell ist eine regulatorischen Befreiung“, so Schäfer-Stradowsky. Der Abbau der rechtlichen Hemmnisse verleiht innovativen Geschäftsmodellen einen neuen Schub und schützt so unser Klima.“

Die IKM-Studie folgt dem Ansatz, dass eine vollständige Überarbeitung des Energiewirtschaftsrechts zur verbesserten Integration der Sektorenkopplung derzeit zu weit ginge. Stattdessen sollen in sogenannten Reallaboren Abweichungen von den rechtlichen Rahmenbedingungen zugelassen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit der Sektoren-kopplung untersucht werden. Grundlage für diese Reallabore sind Experimentierklauseln. Sie schaffen den innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für die ergebnisoffene Erprobung von skalierbaren Lösungen zur Überwindung wirtschaftlicher, technischer und vor allem regulatorischer Herausforderungen.

Studie liefert auch Ansätze zur Verbesserung der Rahmenbedingungen

Mit der Studie liegt ein vollständiger Gesetzesentwurf für Experimentierklauseln vor. „Für eine echte Energiewende muss das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Experimentierklausel jetzt eingeleitet werden. Das kann etwa im Bundesrat durch ein Bündnis der Länder erfolgen, die dazu bereit sind“, so Schäfer-Stradowsky. Ein Gesetzgebungsverfahren kann zugleich im Bundestag angestrebt werden.

Die Studie richtet sich auch an die Bundesregierung: Teile der Experimentierklauseln lassen sich in die bereits für 2019 geplanten Innovationsausschreibungen integrieren. Anknüpfungspunkte für die Experimentierklauseln können auch die notwendigen Umsetzungen zur Erneuerbaren-Energie-Richtlinie II sein, die zum 30. Juni 2021 fällig werden, und das Auslaufen der Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) im Jahr 2022.

Windenergiebranche begrüßt den IKEM-Vorschlag

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt den IKEM-Vorschlag ausdrücklich. Kurzfristig könne er eine Brücke bauen, um Power-to-X in industriellem Umfang zu erproben. „Er kann ein wichtiges Zeichen für Investoren und Wirtschaft setzen: Klimaschutz und Industriepolitik lassen sich kombinieren“, kommentierte Wolfram Axthelm. Langfristig seien jedoch ein Einstieg in die CO2-Bepreisung und eine Reform der Abgaben- und Umlagensystematik unumgänglich. Das verdeutlichten auch die Forderungen des brandenburgischen Wirtschaftsministers oder die Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein.

Die Studie steht hier zur Verfügung.

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