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Nach viel Kritik

IKS sieht wichtige Fortschritte im Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote

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Die Initiative Klimabetrug Stoppen (IKS) hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III im Bereich der THG-Quote „grundsätzlich“ begrüßt. „Die Einführung von Vor-Ort-Kontrollen ist ein hart erkämpfter Sieg für Transparenz und die Integrität des THG-Quotenhandels“, sagt Stefan Schreiber, Sprecher der Initiative. „Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung dieses Instrumentes an. Betrügern muss konsequent das Handwerk gelegt werden, um das Vertrauen in unsere Klimaschutzinstrumente zu stärken.“ In ersten Reaktionen auf den Referentenentwurf waren aus der Biokraftstoffbranche zuvor eher kritische Töne zu vernehmen.

Die IKS ist ein branchenübergreifendes Netzwerk von Biomethan- und Biokraftstoffproduzenten, Wasserstoffproduzenten, E-Mobility-Anbietern und THG-Quoten-Händlern, das sich für die Stärkung des heimischen Kraftstoffproduktionsstandorts einsetzt. Die Einführung von Vor-Ort-Überprüfungen sei eine wesentliche Verbesserung. „Seitdem massiver Betrug bei den UER (Upstream Emission Reductions) aufkam, haben wir uns unermüdlich für dieses essenzielle Instrument eingesetzt“, sagt Schreiber.

Es sei von höchster Bedeutung, dass erneuerbare Kraftstoffe nur noch angerechnet werden, wenn staatliche Kontrolleure Vor-Ort-Überprüfungen durchführen dürfen. „Dies dient der Betrugsprävention und sichert die Integrität des Marktes, was wiederum das Vertrauen in die gehandelten THG-Quoten stärkt und somit den gesamten Kraftstoffproduktionsstandort Deutschland absichert.“ Die klare Frist von maximal 42 Tagen zwischen der letzten Vor-Ort-Kontrolle und dem Beginn eines Zertifikats sei dabei ein „kluger Kompromiss“ zwischen notwendiger Kontrolle und praktikabler Umsetzung.

„Ambitionierte Quoten“: Planungssicherheit für Innovationen in Deutschland

„Die im Entwurf festgelegte schrittweise Anhebung der THG-Quote bis 2040 auf 53 Prozent bietet unseren Produzenten von Biomethan und Biokraftstoffen die dringend benötigte langfristige Planungs- und Investitionssicherheit“, heißt es bei der IKS. Dies sei von „unschätzbarem Wert“ für den Ausbau heimischer Produktionskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien, die unseren Standort stärken.

Der Mechanismus zur Quotenanpassung, der bei einer Übererfüllung eine Erhöhung der Quote ermöglicht, könne zusätzlich Anreize schaffen, um Effizienz und Nachhaltigkeit in der Kraftstoffproduktion weiter voranzutreiben. Transparenz, Berechenbarkeit und eine wirksame Betrugsprävention in der Anwendung seien hierbei entscheidend, um Investitionen in Deutschland nicht zu gefährden.

„Konsequent für Aufklärung und Wiederherstellung der Marktfairness sorgen“

„Vor allem aber braucht es jetzt entschlossenes Handeln, um den durch Betrug geschwächten Markt zu beleben und die bis zu 8 Millionen Tonnen CO2, die nicht wirklich eingespart wurden, nachzuholen.“ Hierbei bleibe der Entwurf weit hinter den wirklichen Notwendigkeiten zurück.

Die Regierung sei gefordert, „nicht die Fehler der Vorgängerregierung zu wiederholen und die Augen vor dem Betrug zu verschließen, sondern konsequent für Aufklärung und Wiederherstellung der Marktfairness zu sorgen“.

Fortschrittliche Biokraftstoffe: Nachbesserungen erforderlich

Der Wegfall der doppelten Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe ab 2026 sei ein signifikanter Einschnitt für den Markt fortschrittlicher Biokraftstoffe, insbesondere für den Markt von Biomethan. „Er bietet aber die Chance einer ehrlicheren Berechnung von THG-Einsparungen und einer Verringerung den Betrugsanreizes.“ Im weiteren parlamentarischen Prozess müsse das Zielniveau für die kommenden 5 Jahre aber noch einmal angehoben werden, beginnend 2026, um Nachteile für bestehende Anlagen, die im Vertrauen auf die Doppelanrechnung errichtet wurden, auszugleichen.

Der sofortige Ausschluss der Anrechnung von Palmöl und seinen Reststoffen auf die THG-Quote sei ein absolut notwendiger Schritt zum Schutz unserer Natur, Umwelt und als Präventivmaßnahme gegen Betrug, betont die IKS. „Hier müssen wir rigoros vorgehen: Keine Umgehungen durch Umdeklarationen wie ‚Used Cooking Oil aus Palmöl‘ – lückenlose Rückverfolgbarkeit ist zwingend.“

„RED III Entwurf ohne weitere Verzögerung nach Sommerpause im Parlament behandeln“

Insgesamt sei der vorliegende Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III ein wichtiger Schritt, der das Potenzial habe, den Kraftstoffproduktionsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten. Doch die Zeit dränge. „Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, den RED III Referentenentwurf ohne weitere Verzögerung nach der Sommerpause im Parlament zu behandeln“, sagt IKS-Sprecherin Sandra Rostek. Jede Verzögerung, insbesondere bei der Einführung wirksamer Instrumente zur Betrugsprävention, gefährde Klimaziele und notwendige Investitionen „in eine grüne Zukunft für Deutschland“.

Im gleichen Zuge erwarte man, dass die Nachhaltigkeitsverordnung jetzt schnell angepasst und der geltende Vertrauensschutz so weiterentwickelt wird, dass eine Aberkennung von Nachhaltigkeitsnachweisen im Einzelfall möglich ist. „Wir werden den Entwurf intensiv mit unseren Mitgliedern diskutieren und Vorschläge zur Verbesserung und für mehr Klarheit einbringen. Das Gesetz muss am 1. Januar 2026 in Kraft treten.“

Die Verbände BDBe, Biogasrat+ und eFuel Alliance hatten in ihren Erstbewertungen des Entwurfs wenig Fortschritte erkennen können. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ärgert sich über die geplante Absenkung der Obergrenze für Anbaubiomasse-Biokraftstoffe, der Biogasrat+ beklagt eine massive Diskriminierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen und biogenem Wasserstoff gegenüber anderen erneuerbaren Kraftstoffoptionen und auch die eFuel Alliance bezeichnet den Entwurf trotz „vereinzelter Fortschritte“ als „insgesamt ambitionslos“.

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