Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden, auf 9,18 ct/kWh festgelegt. Dieser Wert entspricht dem aktuell geltenden Höchstwert. „Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment für weiterhin stabile Rahmenbedingungen. Für sämtliche Ausschreibungen des Jahres 2024 haben wir nun die Höchstwerte festgelegt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hatte den Höchstwert im vergangenen Jahr erhöht, um die gestiegenen Kosten im Höchstwert abzubilden. ...
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