Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist jetzt die Verordnung zu Innovationsausschreibungen in Kraft getreten. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit, das die Verordnung im vergangenen Oktober vorgelegt hatte. Der Bundestag hat sie im Dezember beschlossen.
„Mit der Verordnung gehen wir den nächsten Schritt und integrieren erneuerbare Energien weiter in den Markt und in das Stromsystem. Wir wollen die Innovationskräfte des Marktes nutzen und Anlagenkombinationen zulassen, die Strom stetiger einspeisen können“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Durch Innovationsausschreibungen können Neuerungen sowohl im Ausschreibungsdesign als auch in technischer Hinsicht getestet werden. Das neue Ausschreibungsdesign beinhaltet zum einen die Anwendung einer fixen Marktprämie, die bereits aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt ist. Weiterhin wird geregelt, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Eine Zuschlagsbegrenzung führt dazu, dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden. Insgesamt werde damit mehr Risiko auf die Anlagenbetreiber übertragen.
Als technische Innovationen können nach der Verordnung nun auch so genannte Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft, die auch mit Speichern kombiniert werden können. Solche innovativen Konzepte sollen dazu beitragen, die Einspeisung und das Stromnetz zu stabilisieren und somit erneuerbare Energien besser zu integrieren.
Innovationsausschreibungen: Verordnung stößt bei Experten auf geteiltes Echo