Angesichts der Auftragslage sowie der globalen Herausforderungen der Solarindustrie müssen die insolventen Gesellschaften der Solarworld-Gruppe nach dem 31. Juli 2017 „signifikant Personalkosten einsparen“ und Mitarbeiter freistellen. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Fördertöpfe, um die absehbare Unterdeckung der kommenden Monate auszugleichen, gäbe es nach der Gesetzeslage „weder im Bund, noch in den Bundesländern oder in Brüssel“.
Der vorläufige Insolvenzverwalter der Solarworld AG, Rechtsanwalt Horst Piepenburg, hat heute die Belegschaften in Freiberg (Sachsen) und Arnstadt (Thüringen) über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens informiert. Die Mitarbeiter in Bonn werden morgen persönlich über den Stand des Verfahrens informiert.
Die engagierte Belegschaft, Logistikdienstleister, Lieferanten und weitere Gläubiger hätten in den vergangenen acht Wochen „viel erreicht“, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und weiterzuführen: Bislang seien im vorläufigen Insolvenzverfahren nicht nur die Bestandsware verarbeitet und veräußert, sondern darüber hinaus Neugeschäft im niedrigen zweistelligen Millionenbereich generiert worden. Dadurch seien die Fertigungsstraßen an den Produktionsstandorten im Drei-Schicht-System weiter in Betrieb geblieben.
Es sei aber „wegen hoher Produktionskosten“ nicht gelungen, in den acht Wochen des vorläufigen Verfahrens genügend Liquidität zu erwirtschaften, um im Anschluss an den Insolvenzgeldzeitraum ab 1. August 2017 die Personalkosten für die derzeit noch 1.850 Beschäftigen zu leisten.
Investoren brauchen mehr Zeit zur Prüfung
Interessierte Investoren, die sich dem Prozess „kaufmännisch sorgfältig näherten“, hätten einen weiteren Prüfungsbedarf von bis zu vier Monaten signalisiert. Die Rechtsverhältnisse seien komplex und die Vorstellungen über diverse künftige Geschäftsszenarien müssten gründlich analysiert und kalkuliert werden. Derzeit prüfen den Angaben zufolge mehrere interessierte strategische Investoren die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen.
„Somit bewegen wir uns gerade im Spannungsfeld zwischen Rettungsaussichten sowie Perspektiven für Solarworld einerseits und den aktuellen Sach-, Struktur- und Personalkosten, die wir nicht voll umfänglich erfüllen können, andererseits“, erläutert der vorläufige Insolvenzverwalter. Vor diesem Hintergrund seien Entlassungen nicht zu vermeiden. „Selbstverständlich“ setze sich die vorläufige Insolvenzverwaltung dafür ein, bis Anfang August 2017 „alle Optionen weiter zu verfolgen“.
Fortführung des Unternehmens mit reduzierter Belegschaft angestrebt
„Ziel ist und bleibt es, dass die insolventen Unternehmen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer reduzierten Belegschaft unter den Bedingungen weiterlaufender Produktion und weiter betriebener Fertigungsstraßen im Interesse potenzieller Investoren und im Einvernehmen mit den Gläubigern fortgeführt werden können“, so Piepenburg weiter.
Dazu würden gegenwärtig auch Anfragen zu Auftragsarbeiten im Zuge von Lohnfertigungen intensiv geprüft und kalkuliert. Über notwendige Freistellungen könnte deshalb erst in der Woche vor der erwarteten Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.
Er werde im Rahmen seiner Möglichkeiten alles dafür tun, die Produktion an den Standorten zu erhalten, betonte Piepenburg. „So könnten wir insgesamt die Basis für das weitere Bieterverfahren, für einen erfolgreichen Verkauf der Vermögenswerte im Interesse die Gläubiger und für eine Perspektive der Photovoltaik in Deutschland wahren“.
Wegen der bereits im Vorjahr eingeleiteten Personalmaßnahmen in der Solarworld-Gruppe arbeiteten derzeit bundesweit in den insolventen Solarworld-Gesellschaften noch knapp 1.850 Mitarbeiter. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags am 11. Mai 2017 waren es noch knapp 2.200 Beschäftigte.