Es ist eine spannende Frage, die die Corona-Pandemie aus rechtlicher Sicht aufwirft: Ist sie als Fall höherer Gewalt (force majeure) unter Power Purchase Agreements (PPAs) einzustufen? Darüber haben wir uns mit den Juristen Maximilian Uibeleisen und Simon Groneberg von der in Frankfurt am Main ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Ashurst LLP unterhalten. Auch wenn es – wie zu erwarten – keine pauschale Antwort auf diese Frage gibt, so steht eines schon jetzt fest: Die Force Majeure Klauseln werden in Zukunft bei komplexen Vertragswerken wie dem PPA an Bedeutung gewinnen.
Welche Auswirkungen hat die...
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