Die Rahmenbedingungen für Investoren und weitere Akteure an den Märkten für erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden. EUWID (ab 2022 ContextCrew Neue Energie) hat sich mit dem Hamburger Rechtsanwalt Tobias Röttger darüber unterhalten, wie sich das im steten Wandel befindliche Umfeld auf die Beratung auswirkt und was eine neue Bundesregierung tun müsste, um der Energiewende wieder mehr Schwung zu verleihen.
Sehr geehrter Herr Röttger, als Experte unter anderem in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz beobachten Sie seit vielen Jahren die sich verändernden Rahmenbedingungen in der Branche. Das Recht der erneuerbaren Energien ist hochkomplex. Dazu kommen neben juristischen Risiken verstärkt auch wirtschaftliche, etwa, wenn Investoren sich zunächst in Ausschreibungen durchsetzen müssen. Ihr Wartezimmer müsste eigentlich voll sein; oder spüren Sie eher, dass Neuprojekte – etwa im Bereich der Bioenergie – nur noch selten in Angriff genommen werden?
Der Beratungsbedarf ist unverändert hoch, entwickelt sich aber teilweise in eine neue Richtung. Das Feld der Erneuerbaren Energien erfordert seit jeher eine große Flexibilität auf Beraterseite und lässt sich aufgrund der sich rasant wandelnden regulatorischen Rahmenbedingungen und der (glücklicherweise) nicht aufzuhaltenden technologischen Entwicklungen in der Branche aus meiner Sicht kaum mit anderen Bereichen der anwaltlichen Beratung vergleichen.
Es ist richtig, dass wir aktuell bei vielen Mandanten oft eine gewisse Zurückhaltung und Verunsicherung spüren. Hierbei ist es umso wichtiger, sich in die unternehmerische Lage zu versetzen und eine praxisnahe anwaltliche Beratung in einer Form anzubieten, die dem Mandanten auch proaktiv neue Lösungswege aufzeigt. Die rechtlichen Herausforderungen sind immens, das kann man nicht leugnen, aber in dieser komplexen Materie, vor allem auch mit Blick auf die schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Ausschreibungen, sollte es die Aufgabe des Anwalts sein, den Mandanten nicht nur bei der Beantwortung, sondern auch bei der Formulierung der richtigen Fragen zu unterstützen.
Neuprojekten muss auch heute nichts im Wege stehen, solange diese gut und vorausschauend geplant sind. Die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, mit denen viele Mandanten hadern (hiervon ist in der Tat der Bereich Biogas stark betroffen), lassen sich aber natürlich nicht wegdiskutieren und erfordern eine äußerst sorgfältige Bewertung.
Das BMWi spricht davon, dass die Energiewende nach den bereits erreichten Erfolgen beim Ausbau der erneuerbaren Energien am Strommarkt nun in eine zweite Phase gelangt, in der es verstärkt um Systemfragen und die Sektorkopplung geht. Wie wirkt sich das konkret auf Ihre Beratungstätigkeit aus? Welche Fragen stehen bei Ihrer Klientel in Deutschland heute im Vordergrund?
Auch wenn wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien am Strommarkt einiges erreichen konnten, so sehe ich nach wie vor massiven Handlungsbedarf. Von einer „zweiten Phase“ zu sprechen halte ich für irreführend, denn auf dem bislang Erreichten können wir uns nicht ausruhen. Das Gegenteil ist der Fall, vor allem mit Blick auf die noch vorhandenen Ausbaudeckel. Es ist richtig, dass wir uns Systemfragen und vor allem der Sektorenkopplung zuwenden müssen, dies allerdings parallel zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien am Strommarkt.
Natürlich ist beispielsweise die E-Mobilität nun häufiger ein Thema, in meiner täglichen Beratungspraxis wirkt sich dies allerdings bislang kaum aus. Indes werde ich inzwischen regelmäßig und verstärkt konfrontiert mit Power-to-Heat-/KWK-Projekten und Fragen zur Umsetzung und Integration entsprechender Anlagen unter den bestehenden Regularien, was je nach Ausgangslage sehr einzelfallspezifisch und höchst komplex sein kann. Auch die Herausforderungen neuer Speichertechnologien (z.B. Schwarmspeicher oder Cloud-Lösungen) spielen eine immer größer werdende Rolle, bei der (trotz vieler Fortschritte) immer noch nicht alle offenen Fragen geklärt sind.
Darüber hinaus erfordert der Einsatz einiger neuartiger Technologien mitunter nicht nur eine kritische energierechtliche Bewertung unter der aktuellen (teilweise unübersichtlichen) regulatorischen Struktur, sondern macht gegebenenfalls auch eine Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen unter Gesichtspunkten des Anlagenbaus und der Wartung erforderlich.
Wo sehen Sie auf der Ebene des Gesetzgebers den größten Handlungsbedarf, damit die Energiewende in Deutschland nicht ins Stocken gerät? Anders gefragt: Was wären die drei wichtigsten Aufgaben, die eine neue Bundesregierung aus Ihrer Sicht schnell angehen sollte?
Erstens: Das EEG muss konsequent weiterentwickelt und an die zu bewältigenden Aufgaben angepasst werden. Bürokratische Hürden sollten – wo möglich – abgebaut werden, um eine vor allem auch dezentrale nachhaltige Stromerzeugung dauerhaft zu ermöglichen. Ein festes Datum zur Umstellung der Energieversorgung auf 100% erneuerbaren Strom halte ich für notwendig und zeitgemäß. All dies muss einhergehen mit der Umsetzung eines (leider immer wieder hinausgezögerten) Gebäudeenergiegesetzes, das die bislang einschlägigen rechtlichen Grundlagen in pragmatischer Form bündelt und die richtigen Anreize schafft.
Zweitens: Das Prinzip der Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage am Strommarkt ist vor allem mit Blick auf die wichtige Sektorenkopplung voranzutreiben und weiter zu konkretisieren. Beispielsweise hinsichtlich des Einspeisemanagements und der Belastung mit Umlagen/Abgaben bedarf der Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen und vergleichbarer sinnvoller Konzepte einer rechtlichen Ausgestaltung, die auch praktisch umsetzbar und wirtschaftlich vernünftig ist. Ohne den klugen Einsatz von Power-to-X-Elementen wird die Energiewende wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Drittens: Ein baldiges Datum für das Ende des Verbrennungsmotors muss verbindlich festgeschrieben werden. Auch wenn weitere Forschung und Entwicklung mit dem Übergangsprozess noch Hand in Hand gehen mögen, so darf dies nicht davon abhalten, die notwendige Motivation zu schaffen. Hierbei sollte auch verstärkt auf Power-to-Mobility-Konzepte und den entsprechenden Einsatz von Speichertechnologien gesetzt werden.
Vielen Dank für das Gespräch!
Tobias Röttger ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und berät von Hamburg aus zahlreiche Unternehmen (u.a. Projektentwickler, Zulieferer und Betreiber), zum Teil auch Privatpersonen, schwerpunktmäßig im Bereich nachhaltige Technologien (insbesondere erneuerbare Energien & Energieeffizienz) sowie im zugehörigen Anlagenbau. Daneben ist Röttger Gründungsgesellschafter einer Unternehmensberatungs-GmbH für Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien in der MENA-Region und unterstützt deutsche und europäische Unternehmen beim Markteintritt und der lokalen Projektumsetzung.