Das Grüner Strom-Label ist das erste Ökostromlabel und das einzige in Deutschland, das von führenden Umweltverbänden wie NABU und BUND getragen wird. Verbrauchern bietet es im Strommarkt eine einfache Orientierungshilfe. Zertifiziert wird nur „echter“ Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen. Zudem erfolgt eine Zertifizierung nur, wenn Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte erfolgen und hierzu ein fester Betrag je verkaufter Kilowattstunde eingesetzt wird.
Künftig will der Verein das Label auch dann an Versorger vergeben, wenn sie in Post-EEG-Anlagen investieren. Wir haben uns mit Daniel Craffonara, Geschäftsführer des Grüner Strom-Label e.V., über das Thema Post-EEG und die mögliche Ausgestaltung des Fördersystems unterhalten.
Herr Craffonara, der Grüner Strom-Label e.V. will seine Förderregularien für Post-EEG-Anlagen öffnen. Damit könnten Anlagenbetreiber eine Perspektive erhalten, wenn ein Repowering nicht möglich ist und die Anlage auch sonst keine (wirtschaftliche) Fortführungsoption hat. Welche Anlagen haben Sie dabei zum Start der Post-EEG-Phase im kommenden Jahr besonders im Blick? Und welches Volumen könnte eine solche Post-EEG-Förderung pro Jahr in Summe erreichen?
Wir haben insbesondere Wind- und Solaranlagen im Blick. Bei Windanlagen besteht Handlungsbedarf, weil ab 2021 zunächst überwiegend Windleistung aus der EEG-Förderung fallen wird. Bei Solaranlagen könnten kleinere Anlagen betroffen sein, die für Direktvermarkter eventuell nicht attraktiv genug sind. Grundsätzlich sind wir aber offen für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, wenn es gute Gründe dafür gibt, dass eine Anlage ohne eine Förderung nicht weiter betrieben werden kann.
Das Volumen der Post-EEG-Förderung im Rahmen des Grüner Strom-Labels können wir noch nicht abschätzen. Wie stark Post-EEG-Anlagen auf eine Förderung angewiesen sein werden, hängt von vielen Einflussfaktoren ab, die heute noch nicht feststehen. Zum Beispiel, wie hoch der Strompreis sein wird.
In den Eckpunkten zu dem Konzept machen Sie deutlich, dass Überförderungen ausgeschlossen werden sollen und die Entscheidung über die Förderfähigkeit der Projekte eine Einzelfallentscheidung sein wird. Wie würde der konkrete Ablauf bei der Bewertung von Projekten aussehen? Könnten sich Anlagenbetreiber direkt bei Grüner Strom-Label melden oder sind für die Betreiber ausschließlich die Ökostromanbieter als Labelnehmer die Ansprechpartner? Und wie schätzen Sie den bürokratischen Aufwand ein, den Einzelfallprüfungen oder die Bewertung der Förderfähigkeit von Weiterbetriebsinvestitionen mit sich bríngen?
Eine Förderung kann es sowohl für eigene Anlagen der Energieanbieter geben, die mit uns zusammenarbeiten, als auch für Anlagen Dritter, zum Beispiel von Energiegenossenschaften. Der gängige Weg ist, dass sich die Energieanbieter bei uns melden, wenn sie eine Post-EEG-Anlage fördern möchten – egal ob es sich um eine eigene Anlage handelt oder nicht.
Anlagenbetreiber können aber auch direkt auf uns zukommen. Wenn es sich aus unserer Sicht um eine förderfähige Anlage handelt, können wir dann die Kontakte zu den Energieanbietern vermitteln. Die Energieanbieter entscheiden letztlich selbst, ob sie Fördergelder für Post-EEG-Anlagen einsetzen möchten.
Für die Prüfung von Förderanträgen haben wir seit Jahren bewährte, effiziente Prozesse. In den nächsten Monaten werden wir Eckpunkte für die Bewertung von Post-EEG-Anlagen entwickeln. Auf dieser Basis können Energieanbieter erste Anlagen zur Einzelfallprüfung einreichen. Daraus lassen sich wiederum Punkte ableiten, die auch für andere Fälle anwendbar sind, so dass wir gemeinsam mit den Energieanbietern Schritt für Schritt einen praktikablen Prüfprozess für Post-EEG-Anlagen entwickeln werden.
Die konkreten Kriterien für die Förderfähigkeit sollen bis Ende des Jahres festgezurrt werden. Gibt es schon eine Größenordnung, wie hoch etwa der Zuschuss in Höhe eines „angemessenen“ Teils der Investitionskosten aussehen könnte?
Einen konkreten Zuschussbetrag können wir erst festlegen, wenn wir bestimmte Parameter einer Anlage kennen – zum Beispiel den Ertrag, den Eigenverbrauch oder den Börsenstrompreis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es geht uns bei Post-EEG-Anlagen nicht um eine jahrelange Förderung. Sondern wir wollen es den Energieanbietern ermöglichen, für einen begrenzten Zeitraum nach Auslaufen der EEG-Förderung Finanzierungsengpässe zu überbrücken, um die Anlagen am Netz zu halten.
Grundsätzlich achten wir darauf, dass Fördergelder möglichst effizient für die Energiewende eingesetzt werden. Bei den Projekten, die bisher über das Grüner Strom-Label gefördert werden, erkennen wir im Durchschnitt rund 20 Prozent der Investitionskosten in der Zertifizierung an. Zum Beispiel bei neuen Solaranlagen, Elektrotankstellen oder Energieeffizienzmaßnahmen. Auch bei Post-EEG-Anlagen wird es sich um eine anteilige Förderung handeln.
Die Bundesregierung hat bislang nur wenig zu den Rahmenbedingungen der Post-EEG-Phase kommuniziert. Was erwarten Sie von Regierung und Gesetzgeber, um einen Rückbau von (funktionstüchtigen) Post-EEG-Anlagen zu verhindern?
Die Bundesregierung hat hier noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Zum Beispiel müssen der Eigenverbrauch und der Peer-to-Peer-Verkauf von selbst erzeugtem grünem Strom gestärkt werden. Strom aus Post-2020-Anlagen kann zudem von der EEG-Umlage befreit werden. Die EU hat in ihrer Erneuerbaren-Energien-Richtlinie einige Möglichkeiten eröffnet, die von der Bundesregierung noch nicht ausgeschöpft wurden. Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, können wir es uns einfach nicht leisten, im großen Stil Anlagen zu verlieren, die noch jahrelang sauberen Strom liefern können.
Vielen Dank für das Gespräch!