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Flöther & Wissing

Investorensuche für deutsche Standorte erfolglos: Meyer Burger schließt die Tore

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Der Investorenprozess für die beiden deutschen Standorte des Schweizer Solarzellen-Unternehmens Meyer Burger hat bisher zu keinem Ergebnis geführt. Das berichtet der Insolvenzverwalter, die Kanzlei Flöther & Wissing. Die Geschäftsbetriebe der Meyer Burger (Germany) GmbH in Hohenstein-Ernstthal (bei Chemnitz) sowie der Solarzellen-Produktion Meyer Burger (Industries) GmbH (Bitterfeld-Wolfen und Hohenstein-Ernstthal) mussten deshalb am 1. September eingestellt werden. Die Mitarbeiter wurden bereits mit Ausnahme kleinerer Abwicklungsteams freigestellt bzw. gekündigt, da der Insolvenzgeldzeitraum abgelaufen ist.

Zwar führten die beiden Insolvenzverwalter Prof. Lucas F. Flöther und Reinhard Klose noch Gespräche mit möglichen Investoren. „Ob diese Gespräche jedoch zu einem Ergebnis führen, ist völlig offen“, heißt es. Zudem sei mittlerweile in beiden Unternehmen der Insolvenzgeldzeitraum abgelaufen. Deshalb waren Flöther und Klose gezwungen, den Großteil der deutschen Meyer Burger-Arbeitnehmer zu kündigen bzw. freizustellen.

„Sind offen für zusätzliche Angebote von Investoren“

Trotzdem bestehe weiterhin die Möglichkeit, dass sich neue Interessenten bei den Insolvenzverwaltern melden. „Wir sind offen für zusätzliche Angebote von Investoren und bereit, erneut Verhandlungen aufzunehmen“, sagt Flöther, Insolvenzverwalter der Meyer Burger (Germany) GmbH. „Allerdings gibt es dafür zurzeit keine Anzeichen. Die Solarbranche in Deutschland und Europa befindet sich nach wie vor in einer höchst schwierigen wirtschaftlichen Lage.“ Flöther und Klose hatten unmittelbar nach ihrer Bestellung damit begonnen, gezielt nach möglichen Investoren zu suchen.

Bei der Meyer Burger (Germany) GmbH wurden 206 Beschäftigte freigestellt; 62 Mitarbeiter werden zunächst weiterbeschäftigt, um den Insolvenzverwalter bei den Abwicklungsaufgaben zu unterstützen. Bei der Meyer Burger (Industries) GmbH wurden 271 Beschäftigte entlassen; von den gekündigten bzw. noch zu kündigenden Mitarbeitern gehören 38 dem Abwicklungsteam an. Davon ausgenommen sind Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz; diese werden gekündigt, sobald die zuständige Fachbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.

„An den Arbeitnehmern ist es sicherlich nicht gescheitert“

„Wir bedauern außerordentlich, dass für die Mitarbeiter nach jetzigem Stand keine Weiterbeschäftigung möglich ist“, sagte Klose. „Trotz der schwierigen Situation haben alle Arbeitnehmer vorbildliches Engagement gezeigt. An ihnen ist es sicher nicht gescheitert.“

Sollte kurzfristig doch noch eine Investorenlösung zustande kommen, sei es vorstellbar, dass der Investor den gekündigten bzw. freigestellten Mitarbeitern wieder eine Beschäftigung anbietet.

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