Betreiber von Post-EEG-Solaranlagen sind, die zum 31. Dezember 2022 oder davor aus der 20-jährigen Vergütungszeit gefallen ist, können mit einer Nachzahlung rechnen. Das berichtet der Solarenergie-Förderverein (SFV). Die Turbulenzen am Strommarkt haben sich demnach auf den „Jahresmarktwert Solar“ ausgewirkt.
In 2022 erhielten die Betreiber für den eingespeisten Solarstrom nur einen vorläufigen monatlichen Vergütungsabschlag, der auf Grundlage des Jahresmittel-Marktwertes 2021 berechnet wurde. Er betrug 7,552 Ct/kWh. In Abzug kamen noch die Stromvermarktungskosten von 0,4 Ct/kWh.
Der tatsächli...
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