Das Bundesjustizministerium hat eine Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze erlassen. Ziel der Verordnung sei es u.a., den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes zu erleichtern, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, das den Erlass der Verordnung begrüßt. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.
Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Verteilnetze ausbauen wollen, benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Sie müssen insbesondere wissen, wem ein Grundstück gehört, das für eine entsprechende Anlage in Frage kommt. Die jetzt erlassene Verordnung stellt sicher, dass Grundbuchämter den Unternehmen Grundbucheinsicht gewähren.
Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze trage wesentlich zur Beschleunigung der Flächensicherung bei und leiste so ein Beitrag zur Verbesserung des Netzausbaus, zur Energiewende und zum Bürokratieabbau, betont das BMWK. Sie setze damit auch eine Maßnahme aus der Windenergie-an-Land-Strategie des BMWK um. Das Justizministerium habe die Verordnung in enger Zusammenarbeit mit dem BMWK und dem Verkehrsministerium erarbeitet.
Im Einzelnen bewirkt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze folgende Änderungen:
⮚ Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und von bestimmten Solaranlagen wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn sie unter Nutzung der Grundstücke, für die die Grundbucheinsicht begehrt wird, solche Anlagen betreiben oder projektieren wollen.
⮚ Im Hinblick auf Elektrizitätsverteilernetze wird ergänzt, dass konkrete Planungen für die Änderung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, die in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen, insbesondere dann betrieben werden, wenn die Erweiterung oder der Neubau in einem Netzausbauplan enthalten ist.
Daneben enthält der Entwurf auch Erleichterungen für Telekommunikationsanlagen. Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze ist hier abrufbar.