Abo

Newsletter

Erneuerbaren-Projekte

Justizministerium erleichtert Grundbucheinsicht

Ausgabe:
Bereiche:
Themen:
Ressort:
Unternehmen:

Das Bundesjustizministerium hat eine Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze erlassen. Ziel der Verordnung sei es u.a., den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes zu erleichtern, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, das den Erlass der Verordnung begrüßt. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.

Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Verteilnetze ausbauen wollen, benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Sie müssen insbesondere wissen, wem ein Grundstück gehört, das für eine entsprechende Anlage in Frage kommt. Die jetzt erlassene Verordnung stellt sicher, dass Grundbuchämter den Unternehmen Grundbucheinsicht gewähren.

Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze trage wesentlich zur Beschleunigung der Flächensicherung bei und leiste so ein Beitrag zur Verbesserung des Netzausbaus, zur Energiewende und zum Bürokratieabbau, betont das BMWK. Sie setze damit auch eine Maßnahme aus der Windenergie-an-Land-Strategie des BMWK um. Das Justizministerium habe die Verordnung in enger Zusammenarbeit mit dem BMWK und dem Verkehrsministerium erarbeitet.

Im Einzelnen bewirkt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze folgende Änderungen:

⮚ Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und von bestimmten Solaranlagen wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn sie unter Nutzung der Grundstücke, für die die Grundbucheinsicht begehrt wird, solche Anlagen betreiben oder projektieren wollen.

⮚ Im Hinblick auf Elektrizitätsverteilernetze wird ergänzt, dass konkrete Planungen für die Änderung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, die in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen, insbesondere dann betrieben werden, wenn die Erweiterung oder der Neubau in einem Netzausbauplan enthalten ist.

Daneben enthält der Entwurf auch Erleichterungen für Telekommunikationsanlagen. Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze ist hier abrufbar.

Kontexte zur Windenergie an Land:

Mehr von ##company_names##

Verwandte Meldungen

VNG-Anteile der OEW übernommenEnBW erhöht Anteil an VNG auf 84 Prozent

Die EnBW Baden-Württemberg AG übernimmt die VNG-Anteile der OEW Energie-Beteiligungs GmbH und stärkt damit ihr Engagement bei der Leipziger Gas-Tochter. Eine außerordentliche Hauptversammlung der...

SolarPower EuropeErstmals seit 2016: Solarzubau in der EU rückläufig

Die EU hat ihr Solarziel für 2025 erreicht: Mit 406 GW installierter Leistung wurde die Marke von 400 GW übertroffen, wie aus dem neuen Marktbericht von...

Geschäftsjahr 2025MVV: Ergebnis gesunken – Investitionen gestiegen

Die MVV Energie hat in dem Ende September abgeschlossenen Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 6,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 7,2 Mrd. Euro) und ein Adjusted...

Nachrichten kompaktWindenergie-Splitter: Tennet vergibt Aufträge für Offshore-Netzanbindungssystem BalWin5

Sie wollen wissen, was sich aktuell in der Windenergiebranche tut? Mit unseren Splittern halten wir Sie über neue Deals, Geschäftszahlen oder Kooperationen auf dem...

Nachrichten kompaktKurzmeldungen: Schweppe übernimmt im Mai 2026 Chefposten bei Steag Iqony Group

Über die Informationskanäle der Redaktion von ContextCrew Neue Energie fließen täglich mehrere Hundert Informationen zur Energiewende aus den verschiedensten Quellen. In der Online-Rubrik werfen...