Das Bundeskabinett hat Anpassungen bei der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahme (EnSikuMaÄV) verabschiedet, die Klarstellungen für die Anwendung und den Geltungsbereich der Verordnung beinhalten. Die Anpassungen betreffen kurzfristige Energiespar-Maßnahmen, die für einen Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten. Die jetzt im Kabinett verabschiedete Regierungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung in […]