Künftig können Stromnetzbetreiber die Besonderheiten der Landstromversorgung von Seeschiffen bei der Festlegung ihrer Netzentgelte besser berücksichtigen. Dazu hat das Bundeskabinett jetzt die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte „Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht“ beschlossen.
Wie das Ministerium mitteilt, macht die Verordnung Nutzung von Landstrom in Häfen wirtschaftlich attraktiver. Sie setzt damit zugleich eine Maßnahme des am 10. Oktober 2019 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und den Küstenländern unterzeichneten Memorandum of Understanding um.
Um Landstrom für Seeschiffe während der Liegezeiten als umweltfreundliche Alternative zur Nutzung von Schiffsdiesel zu etablieren, hat Altmaier bereits im September 2018 die AG Landstrom initiiert. Ein Ergebnis der AG Landstrom war, dass unter anderem die aktuellen Netzentgelte den Bezug von Landstrom in den Häfen für die Seeschiffe unwirtschaftlich machen.
Mit der im Kabinett verabschiedeten neuen Regelung erhalten die örtlichen Netzbetreiber die Möglichkeit, in Häfen eine Netznutzung nicht nur auf Jahres- oder Monatsbasis anzubieten, sondern auch auf Basis eines Tagesleistungspreises. Dieses Zusatzangebot ist an die Bedingung geknüpft, dass der Netzbetreiber die Stromversorgung des Seeschiffes bei Netzengpässen einschränken kann. Dies ist möglich, da Seeschiffe zur Eigenstromerzeugung kurzfristig auf ihre bordeigenen Stromgeneratoren zurückgreifen können. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Überblick: Wie kommt der Landstrom-Ausbau in deutschen Seehäfen voran?