Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (BiomasseV) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) eingebrachte Entwurf passt die Förderbedingungen für die Nutzung von Holzbiomasse in der Biomasseverordnung an die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) an. Nur die Stromerzeugung von Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung kann über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, teilt das BMWE mit.
Die RED III verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Förderung von Strom aus Holzbiomasse zu beschränken, wenn hochwer...
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