Das Bundeskabinett hat heute die vereinbarten weiteren Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Durch die Senkung der Stromsteuer sowie die Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten würden Unternehmen und Verbraucher entlastet, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Unternehmen und Verbände der Energiewirtschaft sehen Bedarf für weiterführende Schritte.
Mit der Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zahlten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die bis auf den EU Mindeststeuersatz gesenkte Stromsteuer. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten entlaste Unternehmen und Verbraucher bei den Netzentgelten. Am 6. August hat die Bundesregierung zudem die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen – finanziert mit 3,4 Mrd. Euro aus dem KTF. Ab 2026 wird die Umlage nicht mehr erhoben.
Klingbeil und Reiche: Entlastung für mehr als 600.000 produzierende Betriebe
„Durch niedrigere Energiepreise sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland. Das hat für mich oberste Priorität“, sagt Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Die Energiepreise würden im ersten Schritt so gesenkt, dass mehr als 600.000 produzierende Betriebe „spürbar entlastet“ würden. Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) spricht von „guten Nachrichten für alle – Unternehmen wie Verbraucher“. Ab 2026 werden demnach die Stromkosten um 6,5 Mrd. Euro pro Jahr gesenkt, in den nächsten vier Jahren damit um insgesamt 26 Mrd. Euro. Auch diese Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Zusammen mit der bereits beschlossenen Abschaffung der Gasspeicherumlage werde „ein Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen“ umgesetzt.
Die Maßnahmen brächten spürbare Entlastungen für Verbraucher. Eine Familie werde um bis zu 100 Euro im Jahr bei den Stromkosten entlastet. Die bereits beschlossene Abschaffung der Gasspeicherumlage entlaste Familien um rund 50 Euro im Jahr – soweit diese denn Gasheizungen nutzen.
Vereinfachungen bei Elektromobilität, bidirektionalem Laden und Speicherung von Strom
Neben diesen Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise werden mit dem heute beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Vereinfachungen bei der Elektromobilität, dem bidirektionalen Laden sowie der technologieoffenen Speicherung von Strom umgesetzt, betont die Regierung. „Damit werden zugleich Investitionen in die Ladeinfrastruktur und die Transformation der Wirtschaft gefördert.“
Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sei ein wichtiger Schritt hin zu einer Entlastung der Stromkunden, räumt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, ein. Positiv sei auch der Beschluss, die Kunden auch in den kommenden Jahren durch Zuschüsse bei den Netzentgelten und der Offshore-Netzumlage zu entlasten. Zu beachten sei allerdings, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nicht gleichmäßig bei allen Stromkundinnen und -kunden ankommt. Es lasse sich aber nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein werde.
Damit eine Entlastung auch zum Januar 2026 bei den Kunden ankomme, sei es wichtig, dass die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse bis zum 10. Oktober gefasst werden. „Dafür braucht es eine parlamentarische Fristverkürzung. Nur dann können die Netzbetreiber den Zuschuss rechtzeitig für die Ermittlung und Veröffentlichung der Netzentgelte berücksichtigen, die dann entsprechend in die Endkundenpreise der Energieversorger einfließen.“
Loppe: „Netzentgelt-Entlastung ist besser als nichts, mehr aber auch nicht“
„Der Kabinettsbeschluss zur Netzentgelt-Entlastung ist besser als nichts, mehr aber auch nicht“, sagt Tim Loppe, Abteilungsleiter Medien und Politik der naturstrom AG. Wie Andreae weist auch Loppe darauf hin, dass die Entlastung bei den privaten und gewerblichen Stromnutzern in sehr unterschiedlichem Umfang ankommen und für manche „kaum spürbar“ sein werde. „Enttäuschung ist somit vorprogrammiert. Selbst Industriekunden, die von dem Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten am meisten profitieren werden, erhalten durch die Befristung der Maßnahme auf das Jahr 2026 keine echte Planungssicherheit.“
Fairer und transparenter wäre von vornherein die Senkung der Stromsteuer für alle gewesen, so Loppe weiter. „Warum sich die Bundesregierung hierzu nicht hat durchringen können, ist nach wie vor unverständlich.“ Auch die Übernahme der Offshore-Haftungsumlage von derzeit 0,816 ct/kWh aus dem Klima- und Transformationsfonds wäre eine „schlüssige Möglichkeit“, alle Verbraucher gleichmäßig bei den Stromkosten zu entlasten. „Der unbedingte Wille, Strom für alle günstiger zu machen, scheint der Bundesregierung jedoch zu fehlen.“