Neben dem NELEV-Entwurf hat das Bundeskabinett weitere Beschlüsse im Bereich des Energierechts und Energiewirtschaftsrechts getroffen. So wurde der Gesetzentwurf zur Verlängerung des sogenannten „Gasspeichergesetzes“ (§§ 35a ff. EnWG) im Gesetz beschlossen, wie das BMWK mitteilte. Diese Regelungen sollen um zwei Jahre bis 31. März 2027 verlängert werden. Damit sollen die Füllstandsvorgaben für Gasspeicher fortgelten (1. September: 75 Prozent; 1. Oktober: 85 Prozent; 1. November: 95 Prozent; 1. Februar: 40 Prozent). Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 94 Proze...
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