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Klimaschutzprogramm: Bundesrat für faire Lastenverteilung zwischen föderalen Ebenen

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Der Bundesrat sorgt sich um die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzprogramms auf die Haushalte von Ländern und Kommunen – insbesondere durch die geplanten steuerlichen Förderungen. Welche Einnahmeverluste dadurch entstehen, sei weder aus dem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm noch aus den Ergänzungen des Haushalts ersichtlich, kritisiert der Bundesrat in einer Mitteilung.

Der Bund habe angekündigt, im Bundesratsverfahren über eine faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen zu sprechen. Die Bundesregierung soll daher möglichst rasch ein Finanztableau vorlegen, aus dem sich die finanziellen Belastungen ergeben. Aus Sicht des Bundesrates soll sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder beteiligen, schließlich verfüge er durch die vorgesehene CO2-Bepreisung über erhebliche Einnahmen.

Zur finanziellen Umsetzung des Klimapakets hatte die Bundesregierung beschlossen, die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2020 und den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ 2020 zu ergänzen. Danach beabsichtigt der Bund, bis 2023 rund 54 Mrd. € in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden. Stattdessen ist geplant, die Maßnahmen überwiegend aus dem bereits bestehenden Energie- und Klimafond zu finanzieren – über die CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr sowie über die Erlöse aus dem bestehenden Zertifikatehandel im Bereich Energie.

Die Stellungnahme geht nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. bzw. 3. Lesung verabschiedet hat, wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm 2030 für den Ausbau der erneuerbaren Energien?

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