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2026 Ausschreibung für 10 GW

Koalitionsausschuss bringt Einigung der Regierung in Sachen Kraftwerksstrategie

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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat in einem Ergebnispapier schnelle Fortschritte bei der Kraftwerksstrategie angekündigt. Demnach sollen 2026 insgesamt 10 GW neue steuerbare Kapazitäten zur Versorgungssicherheit ausgeschrieben werden, die bis 2031 in Betrieb gehen sollen. „Dabei wird ein spezifisches Segment in Höhe von 8 GW nach in den nächsten Tagen angestrebter Einigung mit der EU-Kommission über den Nachweis des entsprechenden Bedarfs mit einem Mindesterbringungszeitraum von mindestens 10 Stunden für Gaskraftwerke angestrebt“, heißt es in dem Papier. Die übrigen 2 GW sollen technologieoffen ausgeschrieben werden, „für diese gelten Anforderungen, nach denen sich neben Kraftwerken auch Speicher durchsetzen können“.

Die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung hat sich längst zu einer „unendlichen Geschichte“ entwickelt. Bereits im Frühjahr 2023 sollte sie vorliegen, die konkrete Ausarbeitung in Verbindung mit der beihilferechtlichen Klärung mit Brüssel zog sich dann bis zum „Aus“ der Ampel-Koalition. Die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) rief dann ein Ziel von 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 aus, allerdings konnte hierzu ebenfalls keine zeitnahe Einigung mit der EU-Kommission erreicht werden, so dass die Pläne nun wieder auf das Niveau heruntergekürzt worden, das etwa den Planungen von Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) entspricht.

Sämtliche Gaskraftwerke in der Kraftwerksstrategie müssen „H2-Ready“ sein

„Unser Ziel ist es, mit der EU Kommission schnellstmöglich zu einer rechtssicheren Verständigung zu gelangen und so die Grundlage für verlässliche Planung und Investitionen zu schaffen“, betont die Regierung. Sämtliche Gaskraftwerke in der Kraftwerksstrategie müssten „H2-Ready“ sein und werden so ausgeschrieben, dass sie im Einklang mit den Klimazielen bis spätestens 2045 technologieoffen dekarbonisieren.

Mit einer regionalen Steuerung werde man „sicherstellen, dass unter Berücksichtigung des Ausbaus erneuerbarer Energien der Zubau im erforderlichen Umfang dort erfolgt, wo er aus Gründen des sicheren Betriebs des Stromnetzes benötigt wird für besonders system- und netzdienliche Standorte, etwa für den Süden Deutschlands“. Damit erhöhe man die Versorgungssicherheit „auf ökonomisch sinnvolle Weise“. Mögliche weitere Bedarfe zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in 2031 könnten durch eine kurzfristige Ausschreibung in 2029 adressiert werden, die technologieoffen auszugestalten sei, auch Bestandskapazitäten erfasse und grenzüberschreitend geöffnet werde.

Weitere 2 GW sollen frühzeitig auf Wasserstoff umstellen

Zusätzlich sollen 2026/27 mindestens 2 GW an wasserstofffähigen Kraftwerken zur Dekarbonisierung ausgeschrieben werden. Diese Kraftwerke werden bis 2032 in Betrieb gehen und frühzeitig verpflichtend auf Wasserstoff umstellen. Für die Umstellung auf Wasserstoff soll für einen begrenzten Zeitraum eine Betriebskostenförderung bereitgestellt werden.

„Die Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie bilden eine Brücke bis zur Einführung eines umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarktes, der den europäischen Anforderungen entspricht und ab 2032 die Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleisten soll“, heißt es weiter. „Die notwendigen Regelungen werden wir bis spätestens 2027 verabschieden und die Ausschreibungen dazu starten.“

Deutschlandfonds soll auch Investitionen in Energieinfrastruktur hebeln

Zwei weitere Ergebnisse des Koalitionsausschusses sind für die Energiebranche von besonderer Bedeutung. So will die Regierung nun den Deutschlandfonds einrichten, um die Modernisierung des Landes voranzubringen. „Er mobilisiert mit gezielten öffentlichen Mitteln privates Kapital, im zentrale Zukunftsinvestitionen wirksam zu finanzieren. Der Ausbau der Energieinfrastruktur ist hier eines der Zielfelder: „Über einen neuen Energieinfrastrukturfonds sollen attraktive Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden, um dringend notwendige Investitionen in Energienetze und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen“, heißt es.

Der Fokus liege dabei auf dem Ausbau der Energieinfrastruktur, „u.a. im Bereich der Stadtwerke“. Ziel ist es dem Papier zufolge, die Netze für die Energiewende leistungsfähiger zu machen, die Integration erneuerbarer Energien zu beschleunigen und regionale Versorgungsstrukturen zu stärken. „Durch die Hebelung privaten Kapitals wird der Deutschlandfonds so einen wesentlichen Beitrag zur sicheren, nachhaltigen und bezahlbaren Energieversorgung leisten.“ Über die KfW sollen Programme aufgesetzt werden, die zur Mobilisierung privaten Kapitals unterschiedliche Instrumente nutzen.

Industriestrompreise: Kompensation soll auf weitere Branchen ausgeweitet werden

Das Ergebnispapier der Koalitionäre widmet sich darüber hinaus dem Thema Industriestrompreise. „Wir wollen die Strompreise für die energieintensive Industrie in Deutschland weiter senken“, heißt es. Dazu soll die bestehende Strompreiskompensation bereits für das Jahr 2025 auf weitere Branchen ausgedehnt werden (u.a. organische Chemie, Glas, Batteriezellfertigung) und – „sofern beihilferechtlich möglich“ – erhöht werden. Außerdem fordert die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission eine Verlängerung der Regelungen zur Strompreiskompensation über 2030 hinaus.

Für energieintensive Unternehmen, die von den bisherigen Vergünstigungen nicht hinreichend profitieren, soll darüber hinaus „im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten“ für die Jahre 2026 bis 2028 ein Industriestrompreis eingeführt werden. „Der Zielpreis des Instruments soll für die geförderten Strommengen gemäß EU-Beihilferahmen bei 5 ct/kWh (Untergrenze) liegen.“ Die Kompensation soll nur Unternehmen unterstützen, die stromintensiv sind gemäß beihilferechtlicher Vorgaben und im internationalen Wettbewerb stehen. Der Industriestrompreis könne so dazu beitragen, den industriellen Kern mit der energieintensiven Industrie in Deutschland zu stärken.

Kontexte zur Kraftwerksstrategie:

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