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Grün-schwarze Regierung

Koalitionsvertrag: Baden-Württemberg setzt auf dynamischen Ausbau von EE und Netzen

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Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg setzt sich zum Ziel, die Energieversorgung weiter zu diversifizieren und das Land von fossilen Energieimporten unabhängiger zu machen. „Dazu gehört der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastrukturen sowie der verstärkte Fokus auf den sorgsamen Umgang mit Energie und Energieeffizienz“, heißt es im jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag. „Für uns gilt daher das Prinzip: Wir brauchen Netze, Speicher, flexible Kraftwerke und eine Industrie, die den Wandel mitgestaltet.“

Die Energiepolitik im Land sei stark von Weichenstellungen des Bundes geprägt, heißt es. „Wir setzen uns u.a. dafür ein, das Referenzertragsmodell weiterzuentwickeln.“ Es gelte, den Aufbau von Speichern, Back-up-Kapazitäten im Rahmen eines offenen Kapazitätsmarkts und Flexibilitätsoptionen zu ermöglichen sowie für Digitalisierung zu sorgen. „Auch Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen, Heizsysteme für die Wärmebereitstellung und Industrieanlagen aller Art müssen sich an Ausschreibungen für Speicherkapazitäten beteiligen können.“

Koalition kündigt baden-württembergisches Netzausbaubeschleunigungs-Gesetz an

Ein „sehr großes Einspar- und Effizienzpotenzial“ sieht grün-schwarz in der Sektorenkopplung. Eine moderne Stromnetzinfrastruktur sei zentral für die Wettbewerbsfähigkeit. „Daher richten wir eine ressortübergreifende Task Force Netzausbaubeschleunigung ein, deren Vorschläge wir schnellstmöglich, u. a. im Rahmen eines Landes-Netzausbaubeschleunigungs-Gesetzes, umsetzen.“ Dieses Gesetz soll alle Anlagen der Energieinfrastruktur umfassen. „Wir bringen den Netzausbau, den Netzzugang, die Erzeugungskapazitäten im Erneuerbaren-Energien-Bereich, den Aufbau flexibler wasserstofffähiger Gaskraftwerke, stoffliche Stromverwertungen aller Art, Stromspeicher und Erzeugungskapazitäten zusammen.“

In besonders „prekär unterversorgten“, wirtschaftlich prosperierenden Gebieten sollen die von der Bundesnetzagentur geforderten und von den Netzbetreibern umgesetzten Baukostenzuschüsse für privat betriebene Umspannwerke mit Bürgschaften oder mit anderen Instrumenten abgefedert werden.

Anteil von Wind, PV, Wasserkraft und Biogas an Bruttostromversorgung soll steigen

„Wir wollen die erneuerbaren Energien weiter ausbauen und den Anteil von Windkraft, Photovoltaik (PV), Wasserkraft und Biogas an der Bruttostromerzeugung in den nächsten Jahren deutlich erhöhen.“ Ziel sei es, dass das Zuschlagsvolumen bei den Ausschreibungen für die Windkraft in Baden-Württemberg erhöht wird. „Wir wollen, dass die bislang genehmigten und genehmigungsfähigen Windkraftanlagen auch tatsächlich realisiert werden“, heißt es weiter.

„Wir bekennen uns weiterhin zum Ausbau der Windenergie im Staatswald. An der Systematik festgelegter Vorranggebiete für die Windkraft halten wir fest und respektieren damit den Bedarf an Freiflächen für andere Zwecke.“ Die Nutzung der ausgewiesenen Flächen in den Vorranggebieten werde man „im Blick behalten“ und ein Flächenmonitoring einrichten. „Bei gemarkungsübergreifenden Flächen setzen wir auf kommunales Flächenpooling für erneuerbare Energien.“ Bei den Genehmigungsverfahren für die Windkraft achte man auf örtliche Kumulationswirkungen.

Baden-Württemberg soll Wasserstoffland werden

„Baden-Württemberg soll Wasserstoffland werden“, heißt es im Koalitionsvertrag weiter. Dies gelte für die technische Entwicklung, die Erzeugung, die Speicherung und den Transport von Wasserstoff und seinen Derivaten und für die Nutzung in Industrie, Energiewirtschaft und Verkehr. „Wir wollen den Beirat Wasserstoff-Roadmap BW fortführen und seine Sichtbarkeit erhöhen. Wir fördern weiterhin den system- und netzdienlichen Aufbau von Elektrolyseuren im Land, setzen uns für internationale Wasserstoffpartnerschaften ein und unterstützen Abschlüsse von Abnahmeverträgen.“

Der Wasserstoff-Hochlauf werde allerdings nur gelingen, wenn das bundesweit genehmigte Kernnetz umgesetzt werde und H2-ready Kraftwerke zeitnah als Ankerkunden für den Wasserstoff in Baden-Württemberg errichtet werden. „Wir setzen uns für eine Anpassung der EU-Wasserstoffstrategie und eine pragmatische, weniger restriktive Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene ein.“

Im Bereich der Solarstromerzeugung sollen bereits versiegelte Flächen wie Dachflächen und Parkplätze für den Ausbau von PV „bevorzugt“ genutzt werden. „Wir wollen alle Potenziale für PV an Straßen und Schienenstrecken nutzen. Darüber hinaus werden wir die möglichen Flächen für Floating-PV erweitern und die Möglichkeiten zur Nutzung der verschiedenen Formen der Agri-PV verbessern.“

„Wir sehen die Potenziale von Biogas und halten an der Biogasstrategie fest“

Potenziale sieht die neue Regierung bei Biogas. An der Biogasstrategie werde man festhalten. „Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen für die Biogaserzeugung (Strom und Wärme) sowie für die Einspeisung und den Einsatz von Biomethan verbessern.“ Auf Bundesebene setze man sich für eine zeitlich begrenzte Verlängerung der Einspeisevergütung für Biogasanlagen bis zu einer Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein.

Für den Bereich der Wasserkraft heißt es, dass geprüft werden soll, „inwiefern innovative Verfahren und Gestattungen für Investitionen in die kleine und große Wasserkraft neue Potenziale erschließen und dabei die Durchgängigkeit unserer Fließgewässer verbessern können“.

Beteiligung von Kommunen: „Werden § 6 EEG im Land verpflichtend umsetzen“

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag, dass Kommunen an den Erträgen von EE-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-PV beteiligt werden sollen. „Hierzu werden wir § 6 EEG im Land verpflichtend umsetzen.“ Die regionalen Energieagenturen sollen weiter gefördert werden. „Für uns sind sie der zentrale Ansprechpartner vor Ort.“ Um der steigenden Komplexität gerecht zu werden, soll deren Arbeit u. a. dadurch gestärkt werden, dass die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) neben ihrer bisherigen Rolle zu einem Dienstleister bei Fachfragen, Projektierung und Kommunikation weiterentwickelt werden soll.

Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Stadtwerke und Energieversorger sollen Finanzierungsinstrumente auf Landesebene unterstützt werden, z. B. Beteiligungskapital. „Unseren Kommunen wollen wir ermöglichen, ihre Stadtwerke bei der Umsetzung der Energiewende auch kreditfinanziert durch die Weitergabe von Krediten sowie durch Beteiligungsmodelle für die Bürgerschaft zu unterstützen.“ Um bei Bürgerenergiegenossenschaften und Bürgerenergieprojekten das Problem der Anfangsfinanzierung zu lösen, prüfe man den Einsatz bürokratiearmer Instrumente durch das Land, wie z. B. einen revolvierenden Fonds.

Die kommunalen Wärmeplanungen sollen schnell in Umsetzung gebracht werden. Zudem soll der Wärmegipfelprozess fortgeführt und die Handlungsempfehlungen weiter umgesetzt werden. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll mit den Regelungen zur Gebäudeenergie auf Bundesebene harmonisiert werden. Um das Potenzial der bodennahen und tiefen Geothermie sowie der Aquathermie auszuschöpfen, sollen Hemmnisse abgebaut und standardisierte Genehmigungsverfahren etabliert werden.

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