Betreiber von Wärmenetzen und Wärmespeichern müssen seit der jüngsten Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist und einen entsprechenden Wirtschaftlichkeitsnachweis erbringen. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) hat dazu in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein vereinfachtes Nachweisverfahren entwickelt.
„Ziel war es," so BAFA-Präsident Andreas Obersteller, „die beihilferechtliche Anforderung möglichst einfach umzusetzen. Dies...
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