Der Gesetzesbeschluss zum Kohleausstieg sieht eine Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht. Die konkrete Ausgestaltung des Kohlebonus hat der Bundestag noch einmal differenziert.
Es wurde ein EE-Bonus von bis zu 7 Cent pro Kilowattstunde für die Betreiber zusätzlich zur KWKG-Förderung beschlossen. Allerdings sind Einspeisung von Fernwärme aus Erneuerbaren En...
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