Die Bundesnetzagentur hat zwischen den Jahren die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bekannt gegeben. Dabei kam es zu der eigentümlichen Situation, dass trotz einer deutlichen Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens von 25,3 MW nur 2,0 MW bezuschlagt wurden.
Wie die BNetzA berichtet, sind fristgerecht zum Gebotstermin elf Gebote mit einer Gebotsmenge von 79,2 MW eingegangen. Von den elf zulässigen Geboten konnte jedoch gemäß § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV nur ein Gebot bezuschlagt werden. „Die Gebotsmenge des zweitgünstigsten Gebotes betrug mehr als das Doppel...
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