Der Entwurf zur Novelle der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) ist am Mittwoch anders als ursprünglich geplant nicht vom Bundeskabinett beschlossen worden. Darauf weist das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) hin. Die zeitliche Verschiebung ermögliche nun, verbleibende Regelungslücken im Kontext mutmaßlicher zahlreicher Betrugsvorfälle zu schließen.
HBB-Leiterin Sandra Rostek begrüßt die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses und appelliert an die beteiligten Bundesministerien, das verbleibende Zeitfenster nun für „zwingend erforderliche Nac...
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