Die Eckpunkte des Kraftwerkssicherheitsgesetzes – zuvor als „Kraftwerksstrategie“ debattiert – sind jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium in eine sechswöchige öffentliche Konsultation übergeben worden. Das Gesetz soll den Weg frei machen für die Ausschreibungen von zukunftsfähigen Kraftwerken, die einen sicheren Stromnetzbetrieb auch bei weiter wachsendem Anteil von stark fluktuierenden Wind- und Solarstrom sicherstellen sollen. Die Energiebranche dringt auf eine schnelle Konkretisierung der Eckpunkte. (Nachweis für Beitragsbild: ContextCrew)
Die Eckpunkte sind das Titelthema der Ausgabe 38.2024 von ContextCrew Neue Energie. In mehreren Ausschreibungsrunden sollen 12,5 GW an Kraftwerkskapazität und 500 MW an Langzeitspeichern ausgeschrieben werden. In der ersten Säule geht es um 5 GW an H2-ready Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden Modernisierungen bestehender Gaskraftwerke. Insbesondere die Modernisierung des Bestands stößt beim BDEW auf Zustimmung.
Insgesamt geht es nun aber um die Details, gerade auch mit Blick auf den Kapazitätsmechanismus, der parallel entwickelt werden soll. Die konkrete Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts müsse spätestens zu Beginn der Ausschreibungen vorliegen, damit Energieunternehmen die nötigen Investitionsentscheidungen treffen könnten, so der BDEW.
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Kritik kommt aus der Bioenergiebranche. „Während das BMWK neben dem Neubau von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken auch rein fossile Gaskraftwerke fördern will, lassen Lösungen für die Nutzung der Bioenergiepotenziale auf sich warten“, heißt es. In einer Studie hat der Fachverband Biogas von Forschern der FAU ermitteln lassen, welche wirtschaftlichen Vorteile die Nutzung des Biogas-Anlagenbestands für die Lösung von Energiesicherheitsfragen hätte.
Wichtiges Ergebnis der Analyse: Die notwendigen Investitionen in die Biogasbranche sind um den Faktor 1,9 bis 3,7 niedriger als bei wasserstoffbasierten Reservekraftwerken. Dies wirke sich auch auf die Stromgestehungskosten aus, erläuterte FAU-Experte Prof. Jürgen Karl. „Bei mit Wasserstoff betriebenen Kraftwerken ergeben sich laut unseren Berechnungen für das Jahr 2030 Stromgestehungskosten von ca. 49 bis 133 ct/kWhel, bei biogasbasierten Kraftwerken sind es 25 bis 44 ct/kWhel.“ Entsprechend geringer fallen die Preiseffekte entlang der Merit Order am Strommarkt an, so dass der markträumende Preis deutlich niedriger ausfalle als bei einer rein auf Wasserstoff ausgelegten Lösung des „Dunkelflautenproblems“.
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