Die Einigung von Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und Europäischer Kommission in Sachen Kraftwerksstrategie hat erwartungsgemäß ein lautes und gespaltenes Echo hervorgerufen. Während die Energiewirtschaftsverbände BDEW, VKU und VIK die Einigung begrüßen, sind Vertreter der neuen Energiewirtschaft unzufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen. Auch der ZVEI übt Kritik und warnt vor neuen Belastungen für den Strompreis.
„Die Verständigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission ist ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bezeichnet es als „absolut notwendig“, dass Brüssel und Berlin sich nach nunmehr drei Jahren auf die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt hätten.
Anders fällt die Bewertung durch die Unternehmen 1Komma5° und Green Planet Energy aus. „Es ist gut, dass die Bundesregierung die Gesamtleistung der geplanten Gaskraftwerke auf Druck der Europäischen Kommission von 20 auf 12 Gigawatt nahezu halbiert hat“, sagt Green Planet Energy Vorstand Sönke Tangermann. „Dennoch bleibt es mit der Vorfestlegung auf Gaskraftwerke bei einem ungerechtfertigten Markteingriff zugunsten klimaschädlicher Energien.“
Kritik an Umlagen im Zusammenhang mit dem geplanten Kapazitätsmarkt
Kritik üben die Unternehmen vor allem auch an zusätzlichen Vergütungen im geplanten Kapazitätsmarkt, die „energiepolitisch falsch und teuer“ seien, wie es Philipp Schröder, CEO und Mitgründer von 1Komma5°, formuliert. Versorgungssicherheit lasse sich auch ohne neue Subventionen gewährleisten. „Eine technologieoffene Absicherungspflicht verpflichtet alle Marktakteure, für ihre Leistung eine definierte Verfügbarkeit sicherzustellen – vom großen Kraftwerk bis zum Heimspeicher oder Elektroauto. Sie ist marktwirtschaftlich, sofort umsetzbar, benötigt keine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU und kommt ohne Subventionen, Wettbewerbsverzerrung oder zusätzliche Umlagen aus“, sagt Schröder.
Sollten die bisher bekannten Pläne Realität werden, dann stiegen die Strompreise spätestens ab 2031, warnt der ZVEI. „Je nach Ausgestaltung geht es schnell um ein bis zwei Cent pro Kilowattstunde, die alle Stromkunden – Industrie, Gewerbe und private Haushalte – zahlen müssten“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Die Bundesregierung würde ihre bisherigen Anstrengungen für niedrige Strompreise damit selbst konterkarieren.
Die Politik stehe vor diesem Hintergrund in der Verantwortung, von Beginn an alle Flexibilitätsoptionen in das System zu integrieren, sagt Weber. Das sieht auch der VKU so, der die Nutzung der Erfahrungen anderer EU-Mitgliedsstaaten insbesondere mit Blick auf die umfassende Aktivierung dezentraler Flexibilitäten, sowohl auf Erzeugungs- (z.B. bestehende KWK-Anlagen) wie auf Nachfrageseite (z.B. Speicher, E-Mobile, Wärmepumpen, Industrieprozesse) empfiehlt.
BDEW: Kapazitätsmarkt muss Speicher, KWK, Biogas, und Wasserkraft berücksichtigen
Aus Sicht des BDEW ist es entscheidend, dass das BMWE jetzt schnell ein einfaches und technologieoffenes Modell für den Kapazitätsmarkt ab 2032 wählt, das mit den geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie kompatibel ist. „Dieser muss den Bau weiterer Kapazitäten, inklusive Flexibilitäten und Speicher anreizen, und auch den Bestand von Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftwerken berücksichtigen“, fordert Kerstin Andreae. Dem Verband schwebt hierzu der „Integrierte Kapazitätsmarkt (IKM)“ vor, bei dem die Festlegung des Absicherungsniveaus der Versorgungssicherheit in staatlicher Verantwortung und alle Technologien einbezogen werden müssen, um die Vorgabe zu erfüllen. „Der Staat setzt den Rahmen und die Unternehmen investieren.“
Damit die Energiewirtschaft mit der Planung beginnen könne, müsse die Bundesregierung mit Blick auf die Ausschreibungen jetzt Tempo machen und das Gesetz schnell, „also möglichst noch vor diesem Sommer“, das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Erst nach der Verabschiedung durch den Bundestag könne die endgültige beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sowie die konkrete Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur erfolgen. „Es ist ein entscheidender Faktor, dass die Beihilfe rechtssicher ausgestaltet ist, damit die Unternehmen Investitionssicherheit haben“, sagt Andreae. „Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren, denn bis die Kraftwerke ans Netz gehen und Strom einspeisen können, vergehen rund fünf Jahre.“
„Schon jetzt eine bedenkliche Marktkonzentration bei der Versorgungssicherheit“
Der VKU fordert mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibungen, dass kleinere Losgrößen und ein Design gewählt werden, um auch Stadtwerken „realistische Chancen“ zu eröffnen. „Das Ausschreibungsdesign sollte dahingehend auch jenseits der Möglichkeit zur Aggregation von Geboten innerhalb einer Technologie kleinere Losgrößen vorsehen“, sagt Liebing. „So lässt sich Dezentralität stärken und ein kosteneffizienter sowie wettbewerblich fairer Kraftwerkszubau ermöglichen.“ Dezentralität sei zugleich auch ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz des Versorgungssystems. „Es sollten möglichst viele Bieter zum Zuge kommen, weil wir schon jetzt eine bedenkliche Marktkonzentration von nur wenigen großen Stromerzeugern bei der Versorgungssicherheit in Deutschland haben.“
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) unterstützt, dass alle neuen Gaskraftwerke künftig H2-ready geplant werden sollen und damit einen „wichtigen Beitrag zur langfristigen Dekarbonisierung“ leisten könnten. Auch die vorgesehenen Anreize für eine frühzeitige Umstellung auf Wasserstoff werden positiv bewertet. Green-Planet-Energy-Vorstand Tangermann hält die Vorgaben der Bundesregierung zur Umrüstung auf Wasserstoff dagegen für ein „hellgrünes Feigenblatt“: „Diese Vorgaben sind too little too late. Zum einen sind 4 GW über einen Zeitraum bis 2043 viel zu wenig, zum anderen ist unklar, ob tatsächlich grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen soll. Das ist eine Absage an die Klimaziele. Die Nachfrage für grünen Wasserstoff muss schneller angekurbelt werden.“
Zweifeln BMWE und Kommission an EU-Rechtskonformität der Einigung?
Derweil verweist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf ein „Non Paper“ zur Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission, aus dem hervorgehe, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche deutlich höhere Ausschreibungen von steuerbaren Leistungen plane als bisher bekannt gegeben. „Demnach sollen zusätzlich zu den bereits bekannten 12 Gigawatt noch vor 2030 weitere Ausschreibungen für steuerbare Leistungen erfolgen: in 2027 im Umfang von 21 bis 26 Gigawatt, in 2029 im Umfang von 3 bis 8 Gigawatt. Insgesamt soll damit ein Umfang von 41 Gigawatt an steuerbarer Leistung geschaffen werden“, berichtet die DUH.
Des Weiteren offenbare das „Non-Paper“, dass sowohl Bundesregierung als auch EU-Kommission Zweifel an der Konformität der Ausschreibung mit dem EU-Recht hätten. Dies gelte insbesondere für die bereits 2026 geplante Ausschreibung von 10 GW, die mit einem „Mindesterbringungszeitraum“ auf Gaskraftwerke festgelegt sind. Man wolle gemeinsam „prüfen“, wie die Vorgabe im Einklang mit EU-Vorgaben „bestmöglich zu begründen“ sei. Dafür solle es noch „zusätzliche Analysen“ geben. Die Vorgehensweise sei ein „handfester Skandal“, meint Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH.