Der Kreis Lippe muss über einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Errichtung und zum Betrieb von 13 Windenergieanlagen im Umfeld des Truppenübungsplatzes „Senne“ für sieben Anlagen neu entscheiden. Die bisherige Ablehnung sei rechtswidrig, während sie für die übrigen sechs Anlagen nicht zu beanstanden ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach mündlicher Verhandlung entschieden.
Die Klägerin Westfalenwind hatte ursprünglich die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von 13 Windenergieanlagen auf...
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