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Kritik an kurzer Frist für Stellungnahmen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die kurze Frist, in der Verbände ihre Stellungnahme zum Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einbringen können. „Wir begrüßen es, dass nun die Verbände ihre Positionen in den Prozess einbringen können“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Die dafür vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eingeräumte Zeit – Donnerstag, 17 Uhr – sei allerdings „erneut wenig geeignet, um Zweifel an einer ernsthaften Auseinandersetzung aus dem Weg zu räumen“.

„Wir haben die Sorge, dass aufgrund des engen Zeitplans unsere Positionierung kaum noch fachlich eingeordnet und bewertet werden kann. Dabei ist längst klar, dass noch einige Anpassungen vorgenommen werden“ so Peter.

Der straffe Zeitplan für die Anhörung der Verbände für den Gesetzesentwurf berge wieder einmal die Gefahr, dass es zu wenig Raum für die Akteure der Branche gäbe. „Die Relevanz von Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist unbestritten. Das zeigten auch die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier überraschend vorgestellte Klimaschutz-Charta oder die aktuelle Sitzungswoche im Bundestag, die unter dem Thema Nachhaltigkeit steht. „Es reicht aber nicht, Themen nur plakativ zu platzieren. Sie müssen vielmehr in konkreten Gesetzen ihren Niederschlag finden.“ Der Verband fordere deshalb „dringend umfassende Nachbesserungen am EEG-Entwurf“. Der Ausbau der erneuerbaren Energien brauche neuen Schwung. „Ansonsten bleiben Ankündigungen zur Stärkung des Klimaschutzes nur leere Hüllen“, so Peter.

Stromverbrauch 2030: Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigen

Die entsprechenden Forderungen für den Gesetzesentwurf hat der BEE bereits Ende August im Rahmen der Veröffentlichung seines Positionspapiers vorgestellt. „Wir erwarten nun eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unseren Argumenten zur Stärkung der erneuerbaren Energien in der noch verbleibenden Zeit bis zum Beschluss der EEG-Novelle.“ Dazu gehöre zum einen die Anpassung der Ausbauziele und die darauf aufsetzenden jährlichen Zielkorridore für die erneuerbaren Energien, die eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 voraussetzt und die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt. Zum anderen müssten technologiespezifische Maßnahmen getroffen werden, die den weiteren Zubau und den Weiterbetrieb bzw. das Repowering der nach 20 Jahren aus dem EEG scheidenden Anlagen garantieren. Hier sei ein besonderer Fokus auf die Eigenversorgung zu richten.

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