Mit den aktuellen Wasserstoffbeimischungen im Gasnetz können Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) problemlos umgehen und auch für weitaus höhere Anteile ist die Branche zuversichtlich. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) im Rahmen einer Mitgliederbefragung. Der Anlagenbetrieb mit Mischgasen mit der laut DVGW-Regelwerk derzeit möglichen zehn Prozent Wasserstoffbeimischung im Gasverteilnetz ist für die aktuell am Markt verfügbaren motorischen und Gasturbinen KWK-Anlagen kein Problem und in Brennstoffzellen sind 100 Prozent Wasserstoff einsetzbar.
Auch für ältere Anlagen sieht Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK keine Schwierigkeiten: „Bei älteren Modellen kann unkompliziert eine Umrüstung und Umstellung wie bei einer Umstellung von L-Gas auf H-Gas im Rahmen von Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen, sodass auch diese Anlagen mit beigemischtem Wasserstoff einwandfrei laufen.“ Einzelne Hersteller haben ihre BHKW-Serien bereits erfolgreich abschließend getestet und können über Herstellererklärungen bestätigen, dass ihre Anlagen „wasserstoffready“ sind. Da es aktuell noch keine offiziellen Prüfverfahren und Zertifizierung für den Wasserstoffeinsatz in KWK-Anlagen gibt, sei dies momentan der einzig mögliche Weg des Nachweises für den Markt.
Branche bereitet sich für steigende Wasserstoffanteile vor
Die Branche bereitet sich derweil auch auf steigende Wasserstoffanteile im Gasnetz vor. Weitaus höhere Beimischungsquoten werden vielfach aktuell getestet, sei es in Testgebieten, in denen höhere Wasserstoffanteile dem Erdgasnetz zugeführt werden oder in eigenen Versuchsanlagen und Forschungsvorhaben. Es gibt bereits KWK-Anlagen am Markt, die auch mit 100 Prozent reinem Wasserstoff betrieben werden können. Voraussetzung bei der Wasserstofffähigkeit von KWK-Anlagen ist neben der Eignung des Verbrennungsmotors insbesondere die Abgasnachbehandlung, um die geltenden Emissionsgrenzwerte einzuhalten, da sich mit steigendem Wasserstoffanteil die Emissionswerte und Wirkungsgrade der Anlage verändern.
Ohne hocheffiziente KWK-Anlagen zur Rückverstromung könne das energetische Potential des erneuerbaren Gases nicht voll ausgeschöpft werden, gibt der B.KWK zu Bedenken. So könne eine Wasserstoffeffizienz von bis zu 85 Prozent bei der vollständigen Wärmenutzung (Elektrolyse- und KWK-Anlage) im Wärmemarkt erreicht werden.
B.KWK stellt Forderungen an Bundesregierung
Damit dies gelingt, bedarf es einer starken Unterstützung seitens der Bundesregierung. Die Zahlung der EEG-Umlage bei Wasserstoffproduktion und Power-to-X-Anlagen für KWK-Anlagen beispielsweise sei nicht zielführend, um die Klimaschutzziele im Wärmemarkt zu erreichen, weshalb der B.KWK sich für eine generelle Umlagebefreiung für die Produktion von grünem Wasserstoff positioniert. „Außerdem plädieren wir für die Einführung einer Zertifikatsbilanzierung für Wasserstoff, ähnlich dem System für Biomethan“, so Stahl. Mischgas aus Biomethan mit einem Wasserstoffanteil wird heute schon von „greenpeace energy“ angeboten. Grüner Wasserstoff ist auch von BEHG-Zahlungen zu befreien, wenn er in hocheffizienten KWK-Anlagen verwendet wird.
Interessieren Sie sich für die Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien? Mit unserem Power-to-Gas-Dossier können Sie sich zu diesem Thema auf dem Laufenden halten:
https://www.contextcrew.de/dossier-power-to-gas-fuer-die-energiewende/