Die Umlage, die die Stromverbraucher in Deutschland mit ihrer Stromrechnung für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung über das KWK-Gesetz (KWKG) bezahlen, wird nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch 2020 weiter sinken. Nachdem sie im Jahr 2016 bei 0,445 ct/kWh und 2019 bei 0,28 ct/kWh lag, soll im kommenden Jahr nur 0,226 ct/kWh sein, zitiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Berechnungen der ÜNB.
Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung hält es einerseits für erfreulich, dass die KWK-Umlage weiter sinkt. Allerdings sei diese Reduktion mit einem massiven Einbruch des Zubaus an KWK-Kapazitäten in den vergangenen beiden Jahren erkauft. Bis Ende 2022 würden rund 22 GW an gesicherter Leistung durch die vereinbarte Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken vom Netz gehen.
„Die Gutachter des Bundeswirtschaftsministeriums haben für den Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit im Jahr 2030 einen Zubaubedarf von 17 GW KWK-Kapazitäten identifiziert. Diese neuen hocheffizienten KWK-Kraftwerke müssten in den nächsten Jahren geplant und gebaut werden. Dazu sind Investitionssicherheit und eine Ausgestaltung der Rahmenbedingungen nötig, die die Wirtschaftlichkeit der Investitionen zulässt“, meint Kapferer.