Noch immer hat die Bundesregierung nicht die im Koalitionsvertrag verankerte Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt, was in der Branche zunehmend für Unruhe sorgt. „Die Bundesregierung muss jetzt dringend die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Angriff nehmen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Rund 56 Gigawatt des deutschen Kraftwerksparks verfügten über eine Nutzwärmeauskopplung und machten damit zwei Drittel der steuerbaren Stromerzeugungskapazitäten aus. „Viele Unternehmen stellen bereits Investitionen in KWK-Anlagen und Wärmenetze zurück.“
Ohne Planungssicherheit drohe ein „Fadenriss bei Versorgungssicherheit und Wärmewende“. Das Gesetz müsse mindestens bis 2035 – „besser bis 2038“ –verlängert „und die Förderung an die aktuelle Kostensituation angepasst werden“, sagt Andreae. Zudem brauche es eine klare Regelung für den Weg zu klimaneutralen Brennstoffen, mehr Flexibilität durch Wärmespeicher sowie ein stimmiges Zusammenspiel mit Kapazitätsmechanismus und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
„Novelle muss integraler Bestandteil eines konsistenten energiewirtschaftlichen Gesamtbildes sein“
„Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz darf nicht erst nachgelagert und isoliert betrachtet werden, während mit Netzentgeltreform, Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, Kapazitätsmechanismus und EEG-Novellierung bereits wesentliche Rahmenbedingungen für Investition, Einsatz und Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen neu gesetzt werden. Die Novelle muss integraler Bestandteil eines konsistenten energiewirtschaftlichen Gesamtbildes sein.“
Am 9. Juli werde der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob die Förderung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes eine staatliche Beihilfe darstellt. „Eine Bestätigung des Urteils der Vorinstanz würde den Weg für eine umfassende Novelle der Kraftwärmekopplung wesentlich erleichtern und die Umstellung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung auf die Bedürfnisse einer zunehmend durch erneuerbare Energien geprägten Energieversorgung könnte endlich mit einem langfristigen Planungshorizont erfolgen“, so die BDEW-Funktionärin.