Können erneuerbare Energien auch in Naturparken und Biosphärenreservaten naturverträglich erzeugt werden? Und wenn ja, wie und unter welchen Voraussetzungen kann dies erreicht werden? Antworten auf diese Frage gibt ein Leitfaden, der die Ergebnisse eines dreijährigen Forschungsvorhabens des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zusammenfasst.
Die Empfehlungen für die Nutzung der erneuerbaren Energieformen in den Nationalen Naturlandschaften betreffen die Wahl des Standorts, die Gestaltung sowie den Bau und Betrieb von Anlagen zur energetischen Nutzung, aber auch die Art und Weise des Energiepflanzenanbaus und der energetischen Nutzung von Holz und Schnittgut aus der Landschaftspflege.
Empfehlungen zur Wahl des Stromtrassenverlaufs
Für den Netzausbau werden Empfehlungen zur Wahl des Trassenverlaufs sowie der technischen und ästhetischen Gestaltung formuliert. Zum Einsatz der verschiedenen Steuerungsinstrumente, die für die Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien in den Nationalen Naturlandschaften zur Verfügung stehen, werden Vorschläge unterbreitet, die gezielt verschiedene beteiligte Akteursgruppen adressieren.
Die Empfehlungen wurden sowohl übergreifend als auch für die einzelnen Energieformen Windenergie, Biomasse und Photovoltaik sowie den Netzausbau entwickelt. Sie richten sich vor allem an die Träger von Naturparken und Biosphärenreservaten, aber auch an Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene sowie weitere mit den Zielen von Biosphärenreservaten und Naturparken und den Themen erneuerbare Energien, Netzausbau und Klimaschutz befasste Akteure.
Damit Steuerungsinstrumente und -ansätze bei der Ausführung auf örtlicher Ebene zielgerichtet greifen können, sind vorgeschaltete planerisch-konzeptionelle Aussagen auf übergeordneter Ebene wichtig, insbesondere in Form einer qualifizierten, flächendeckenden und aktuellen Landschaftsrahmenplanung, lautet eine zentrale Handlungsempfehlung des Leitfadens.
Um die Auswirkungen erneuerbarer Energien auf Natur und Landschaft in Biosphärenreservaten und Naturparken naturverträglich zu steuern, seien darüber hinaus regulative Instrumente einzusetzen. Hierfür böten insbesondere die Regional- und Bauleitplanung, Schutzgebietsverordnungen sowie die gute fachliche Praxis nach § 5 Abs. 2 und 3 Bundes-Naturschutz-Gesetz grundsätzlich gute Möglichkeiten. Sie wiesen aber zum Teil Vollzugsdefizite auf, die sie in ihrer Wirksamkeit einschränken. Diese Instrumentengruppe gelte es daher zu stärken, indem bestehende zugrunde liegende rechtliche Regelungen ergänzt oder konkretisiert werden und/oder sie konsequenter angewendet werden.
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