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Leitungsausbau: BNetzA verlangt Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas

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Um die Gaskunden vor unnötigen Kosten zu schützen, verlangt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas für 2026. Wie BNetzA-Präsident Jochen Homann erklärte, sollten teure Ausbaumaßnahmen im deutschen Gasnetz erst realisiert werden, wenn sie sicher erforderlich sind. Für erforderlich hält die Bundesnetzagentur 112 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von etwa 3,9 Mrd. € für. Sie umfassen einen Leitungsausbau von 822,6 km und einen Verdichterausbau von 429 MW.

Die Fernleitungsnetzbetreiber hatten in ihrem Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 122 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,5 Mrd. € bis zum Jahr 2026 vorgeschlagen. Dabei waren gegenüber dem Netzentwicklungsplan Gas aus dem Jahr 2015 neue 42 Maßnahmen hinzugekommen. Die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen dienen vor allem der Marktraumumstellung von niederkalorischem L-Gas auf hochkalorisches H-Gas, dem Anschluss von neuen Gaskraftwerken sowie der Ableitung von Gas aus der geplanten Nord Stream-Erweiterung, heißt es.

Fünf Maßnahmen noch zu unsicher

Fünf Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Nord Stream und sind nach Einschätzung der BNetzA noch zu unsicher. Sie sollten erst dann in den Netzentwicklungsplan Gas aufgenommen werden, wenn Genehmigungen für den Bau der Nord Stream-Erweiterung vorliegen, heißt es. Daneben wiesen drei Maßnahmen noch nicht den erforderlichen Präzisierungsgrad für eine Bestätigung durch die Behörde auf. Schließlich seien zwei weitere Maßnahmen nach Aussage der Fernleitungsnetzbetreiber auf der Grundlage inzwischen aktualisierter Planungen nicht mehr erforderlich.

GDRM-Anlage als zusätzliches Investitionsprojekt aufnehmen

Zudem hat die Bundesnetzagentur die Fernleitungsnetzbetreiber damit beauftragt, ein zusätzliches Investitionsprojekt in den Netzentwicklungsplan Gas aufzunehmen. Es handelt sich um eine Gas-Druckregel- und Messanlage am Standort Nüttermoor/Landschaftspolder/Leer Mooräcker.

Der Netzentwicklungsplan Gas wird alle zwei Jahre von den Fernleitungsnetzbetreibern erstellt und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt. Den von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf hat die Bundesnetzagentur mit den Netznutzern nun konsultiert, und die Ergebnisse der Konsultation sind auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht.

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