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LichtBlick sieht weiter großes Wettbewerbsdefizit am Ladesäulenmarkt

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Graphik: LichtBlick

Der Ökoenergieanbieter LichtBlick hat seinen jüngsten „Ladesäulencheck“ veröffentlicht und übt darin erneut scharfe Kritik am Wettbewerbsumfeld. „Die zunehmende Monopolbildung im Ladesäulenmarkt treibt die Strompreise für Elektroautos in die Höhe und verhindert echten Wettbewerb“, heißt es beim Hamburger Unternehmen. Für E-Autofahrer koste der Strom an der Ladesäule bis zu 140 Prozent mehr als im Haushalt. Zudem verlangten die Ladesäulenbetreiber von konkurrierenden Fahrstromanbietern Preisaufschläge von 25 bis 100 Prozent, in der Spitze sogar 300 Prozent.

LichtBlick legt den fünften Ladesäulencheck seit 2017 vor. In die Analyse sind Recherchen des Datendienstleisters Statista zu 13 großen Ladesäulenbetreibern und zwei Roaminganbietern sowie weitere Marktdaten von LichtBlick eingeflossen. Im Ladesäulencheck wird der Fall einer Batterieladung eines ID3 von Volkswagen untersucht. Angenommen wird eine Ladung von 14 kWh Strom für 100 Kilometer Reichweite. Bei den untersuchten Ladesäulenbetreibern fallen hier Kosten zwischen 4,77 und 6,68 € (AC-Laden) bzw. 4,77 und 10,77 € (DC-Laden) an. „Zum Vergleich: Die gleiche Menge Haushalsstrom kostet 4,48 €“, rechnet LichtBlick vor.

„Die Daten dokumentieren einen klaren Fall von Marktversagen. Regionale Monopole behindern die Verkehrswende“, sagt Ralph Kampwirth, Unternehmenssprecher von LichtBlick. Die Strompreise für Elektroautos seien in vielen Fällen intransparent und überhöht. Noch drastischer fielen die Aufschläge für konkurrierende Fahrstrom-Anbieter wie LichtBlick aus. „Die willkürliche Preistreiberei der Ladesäulenbetreiber gegenüber Wettbewerbern verstößt gegen das Kartellrecht“, sagt Kampwirth. „Die Situation erinnert an die ersten Jahre im liberalisierten Strommarkt, als Stadtwerke und Konzerne neue Anbieter systematisch diskriminiert haben.“

„Ladesäulen sind keine Tankstellen“

Ein Fortschritt gegenüber früheren Untersuchungen: Mittlerweile rechneten alle Betreiber per Kilowattstunde ab. Zeittarife gibt es nicht mehr. Allerdings sei der Zugang zu den Ladesäulen weiterhin nicht verbraucherfreundlich. Die Kosten blieben meist intransparent, häufig fielen Zusatzgebühren an, zum Beispiel für längere Aufenthalte am Ladepunkt.

„Ladesäulen sind keine Tankstellen“, betont Kampwirth. Der Ladevorgang dauere länger und finde während des Parkens statt. „Darum macht es Sinn – ähnlich wie bei den Stromzählern im Haushalt – eine Ladesäulen-Infrastruktur zu schaffen, die allen Wettbewerbern offensteht.“ Im Gegenzug erhielten die Betreiber ein Durchleitungsentgelt. „Dieses Entgelt finanziert künftig den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur“, so Kampwirth weiter.

LichtBlick fordert vor diesem Hintergrund von der Politik eine grundlegende Marktreform. Trotz einer Vielzahl von mehr als 1.000 Ladesäulenbetreibern in Deutschland gebe es keinen Wettbewerb. Während heute nur der Betreiber Strom an seine Säulen liefert, sollten die Ladepunkte künftig allen Stromanbietern offenstehen. Ein entsprechendes Modell der Bundesnetzagentur trat zum 1. Juni 2021 in Kraft. Es ist allerdings nicht verpflichtend. Technisch wäre dieser Schritt laut LichtBlick ohne Umrüstung der bestehenden Ladesäulen möglich. Verbraucher könnten dann frei ihren Fahrstrom-Tarif wählen. „Sie könnten an jeder öffentlichen Säule zwischen Flensburg und München mit einer Ladekarte oder App zu einem Preis und auf eine Rechnung laden.“

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