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Linke stellt Antrag zur Stärkung der Bürgerenergie

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Die Fraktion Die Linke im Bundestag möchte Bürgerenergieprojekte auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. In einem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung zu einer Neudefinition des Begriffs Bürgerenergie auf. Bis zu einer Größe von 18 Megawatt sollten solche Projekte von Ausschreibungen befreit werden und stattdessen eine staatlich festgelegte Einspeiseprämie erhalten, erklären die Abgeordneten weiter.

Eine entsprechende De-Minimis-Regeln lässt das EU-Recht zu. Zudem plädieren sie für ein Konzept, das kommunalen und privaten Akteuren die Teilhabe an Erneuerbare-Energie-Projekten in nennenswerter Höhe ermöglicht.

„Regierung damit gescheitert, Bürgern vor Ort realistische Chancen bei Energieprojekten einzuräumen“

Bislang sei die Regierung damit gescheitert, Bürgern vor Ort realistische Chancen bei Energieprojekten einzuräumen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Vergangene Ausschreibungsrunden hätten die Schwächen des Systems gezeigt und Möglichkeiten des Missbrauchs offengelegt. „Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 eingeführten Regelungen für Bürgerenergie nutzen nicht kleinen, lokal verankerten, engagierten Bürgerenergieprojekten, sondern vielmehr großen Projektierern, die sich als Bürgerenergie ausgeben und dabei Vorteile in Anspruch nehmen, die nicht für solche überregional agierenden Projektierer vorgesehen waren“, heißt es im Antrag.

Die Fraktion verweist auf das Beispiel eines Projektentwicklers, der bis zu 60 so genannter Bürgerenergiegesellschaften gegründet habe, um die vorteilhaften Bedingungen „spekulativ auszunutzen“. Die Projektierer setzten dabei auf eine späte Realisierung in Verbindung mit fallenden Anlagenpreisen.

„Echte Bürgerenergie innerhalb des Ausschreibungssystems chancenlos“

Echte Bürgerenergie sei dagegen innerhalb des Ausschreibungssystems chancenlos. Ausschreibungen stellten für kleinere Vor-Ort-Projekte, die nach Realisierung häufig eine große Akzeptanz erreichten, eine große Hürde. Im Rahmen einer Neuregelung müsse Bürgerenergie „missbrauchsfest“ definiert und eine De-minimis-Regelung verankert werden. Solche Projekte gewährleisteten eine dauerhafte lokale Verankerung von Bürgerenergieprojekten und müssten eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung erhalten. Darüber hinaus müsse ein Konzept erarbeitet werden, um eine kommunale und private gemeinwohlorientierte Teilhabe an Projekten der erneuerbaren Energien bundesweit „in relevanter Höhe“ zu ermöglichen.

https://www.contextcrew.de/nrw-windverbaende-de-minimis-regelung-schuetzt-akzeptanzfoerdernde-buergerenergie/

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