Die Windenergiebranche muss etwas zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort tun – und das will sie auch. Die Branche schlägt eine kommunale Windabgabe vor. Eine direkte Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung soll helfen, die lokale und regionale Akzeptanz von Windenergieprojekten zu steigern und die kommunale Unterstützung für neue Windparks zu fördern. Über die Höhe herrscht noch Unklarheit.
Die Windwärts Energie GmbH spricht sich für eine kommunale Windabgabe in Höhe von drei Prozent des Umsatzes aus der Stromproduktion eines neu errichteten Windparks in der Gemeinde aus, die direkt an die Gemeindekasse fließen soll. Pro Windrad sei bei modernen Anlagen mit mindestens 10.000 € zu rechnen, so Windwärts.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) schlägt vor, ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes der Windenergieanlagen für Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung zu verwenden. Die Vereinbarung der Koalition zur Beteiligung der Standortgemeinden soll durch einen neuen § 36 a EEG 2017 ausgestaltet werden.
Hintergrund für den Vorschlag einer kommunalen Windabgabe sei, dass der Umfang der bundesweit erteilten Genehmigungen für Windenergieanlagen seit 2017 auf einem viel zu niedrigen Niveau von ca. 100 MW pro Monat verharre. Damit ließen sich weder die Ziele für den Klimaschutz erreichen, noch lasse sich das Volumen der jährlichen Ausschreibungen für Windenergieprojekte füllen, so Windwärts. Das bestätige auch die deutliche Unterzeichnung der aktuellen Ausschreibung für Windenergie an Land.
Dabei tragen laut Windwärts die Windparks in großem Umfang zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei. Der wirtschaftliche Nutzen erstrecke sich von der Einbindung lokaler Unternehmen in der Bauphase bis zu Pachteinnahmen der Grundstückseigentümer und Beteiligungsmöglichkeiten für die Anwohner – die so auch direkt von den Erträgen des Windparks profitieren könnten.
Kommunale Einnahmen entstehen bislang in der Regel lediglich aus der Verpachtung kommunaler Grundstücke für die Infrastruktur sowie aus nur eingeschränkt kalkulierbaren Einnahmen aus Gewerbesteuerzahlungen der Betreibergesellschaft. Zudem dauert es je nach Projekt und Standort viele Jahre, bis die Zahlungen der Gewerbesteuer beginnen.
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