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„Macht die Dächer voll“: VZ NRW empfiehlt vollständige Nutzung von Dachflächen für PV

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Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW sollten Eigenheimbesitzer, die eine Photovoltaikanlagen errichten wollen, die gesamte Dachfläche nutzen. Dies steigere sowohl den Klimaschutzeffekt als auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage, heißt es seitens der Verbraucherschützer, die sich dabei auf Erkenntnisse der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin beruft.

Ausnahme seien Leistungen zwischen 10 und 12 kW – diese Größen sollten aus wirtschaftlicher Sicht vermieden werden. Möglichst viele Module seien auch erstrebenswerter als ein Batteriespeicher, der die Rendite „bei realistischer Betrachtung“ massiv senke, heißt es weiter. Nach Auswertungen der RWTH Aachen, die auf der Energiespeichermesse ESE 2019 in Düsseldorf präsentiert wurden, ist für Interessenten an Energiespeichern die Rendite indes nicht das wesentliche Entscheidungskriterium. Inzwischen wird auch rund jede zweite neue Photovoltaikanlage gemeinsam mit einem Energiespeicher errichtet.

Aus Sicht der VZ NRW stehen bei der Photovoltaik wirtschaftliches Optimum und größtmöglicher Klimavorteil im Einklang. „Bei beiden gilt über weite Strecken: Mehr hilft mehr“, sagt Thomas Wennmacher, Experte für Finanzierungsmodelle in der Energiewende bei der Verbraucherzentrale NRW. Für neue 10-kW-Anlagen weist die Studie unter aktuellen Bedingungen Renditen von 2,8 bis 4,7 Prozent aus – bezogen auf drei definierte Szenarien mit unterschiedlichen Haushaltsstromverbräuchen.

10-kW-Grenze: Schritt darüber kann lohnen

Auch das Überschreiten der 10-kW-Grenze stelle sich als wirtschaftlich dar – trotz dann anfallender anteiliger EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom. Allerdings zeigt die Analyse auch „Renditelücken“ bei bestimmten Anlagengrößen. „Wer die zehn kW überschreitet, sollte es beherzt tun“, ist eine Empfehlung, die Wennmacher daraus ableitet. Auch der von vielen Netzbetreibern schon ab 8 kW verlangte Erzeugungszähler verursache eine Delle im Anstieg der prozentualen Rendite.

In die Berechnungen der HTW flossen neben durchschnittlichen Anschaffungspreisen auch Betriebskosten ein. „Wir haben uns dafür von der üblichen Vorgehensweise verabschiedet, alle Betriebskosten als prozentualen Anteil an der Investition zu bemessen. Das entspricht einfach nicht der Realität“, erklärt Wennmacher. In dieser Frage hatte es im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Energiesammelgesetzes Irritationen gegeben, da das BMWi mit einer entsprechenden Vorgehensweise einen erheblichen Kürzungsbedarf bei der PV-Förderung ermittelt hatte. Es gebe einige Faktoren wie Modulreinigung, Inspektion und Wartung, die tendenziell größenunabhängig seien, betont Wennmacher. Das Gleiche gelte für Installationsaufwand wie das Aufstellen des Gerüsts und den Anschluss der Anlage an das Hausstromnetz. Rechne man hier realistisch, wachse nicht nur der absolute Gewinn mit der Anlagenleistung, sondern bis 8 kW auch die prozentuale Rendite.

Erhebliche Einbußen verursachen der HTW-Studie im Auftrag der Verbraucherschützer zufolge Smart Meter, insbesondere bei kleinen Anlagen, die nur wenig zur Deckung des Haushaltsstromverbrauchs beisteuern. „Die Zusatzkosten für einen intelligenten Zähler können eine wirtschaftlich laufende PV-Anlage im schlimmsten Fall zum Verlustgeschäft machen“, so Wennmacher weiter. Einen echten Nutzen hingegen brächten die intelligenten Messsysteme nicht.

Zu wirtschaftlichen Nachteilen führen auch Batteriespeicher. „Batteriespeicher sind wichtig für die Energiewende, und wer sie kauft, geht mit gutem Beispiel voran“, betont Wennmacher. Wirtschaftlich sei ihr Einsatz aber nicht. Während der 20 Vergütungsjahre der PV-Anlage sei nach 10 bis 15 Jahren „wahrscheinlich ein Austausch des Speichers nötig“ – die Gesamtinvestition werde damit höher als der einmalige Kaufpreis. Diese Kosten mache der mithilfe des Speichers erhöhte Eigenverbrauch in aller Regel nicht wett.

Dennoch können Speicher einen großen Nutzen für die Energiewende haben. Sie eröffnen dem Stromsystem und seinen Akteuren zusätzliche Flexibilitäten, neue Geschäftsmodelle und den individuellen Nutzern die Möglichkeit, Solarstrom vor Ort zu verbrauchen
– HTW Berlin

Zu bedenken bleibt hier indes, dass PV-Anlagen üblicherweise über den 20-jährigen Vergütungszeitraum hinweg betrieben werden können. Und spätestens dann kann ein Speicher als Post-EEG-Option attraktiv sein. Entsprechende Perspektiven sind in der Modellstruktur der Studie aber nicht enthalten.

Das Papier der HTW betont, dass der Speichereinsatz „unter den getroffenen Annahmen und Rahmenbedingungen“ heute unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht begründet werden kann. „Dennoch können Speicher einen großen Nutzen für die Energiewende haben. Sie eröffnen dem Stromsystem und seinen Akteuren zusätzliche Flexibilitäten, neue Geschäftsmodelle und den individuellen Nutzern die Möglichkeit, Solarstrom vor Ort zu verbrauchen“, heißt es in der Studie. Vor diesem Hintergrund erscheine eine Weiterführung staatlicher Förderung von Speichern, wie beispielsweise mittels KfW Programm 275 oder in Form eines BAFA-Programms, auch weiterhin sinnvoll.

Energiespeicherbranche in Deutschland: Großes Wachstum – wenig Euphorie

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