Zwei Millionen Stromerzeugungsanlagen sind inzwischen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert – 350.000 fehlen allerdings noch. Und das könnte für die Anlagenbetreiber teuer werden, da die Übergangsfrist am 31. Januar 2021 endet. „Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können, müssen Bestandsanlagen bis zum Ende der Übergangsfrist registriert sein“, betont die Netzbehörde.
Bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, soll der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden allerdings nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp rund 130.000 Anlagen betreffen.
Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
„Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke“, heißt es bei der BNetzA weiter. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.
Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Im Unterschied dazu können Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z.B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das Marktstammdatenregister soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben.
Registrierungen können online unter www.marktstammdatenregister.de vorgenommen werden. Aufgrund der am 31. Januar 2021 ablaufenden Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung komme es aktuell zu einer erhöhten Nachfrage, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Daher könne es zu einer verzögerten Bearbeitung von Anfragen kommen.
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