Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat ein Interessensbekundungsverfahren zum geplanten Hochlauf der heimischen Solarproduktion gestartet. „Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen, können ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren“, teilte das BMWK mit.
„Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa“, betont Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). Das sei „nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit“. Der neue Beihilferahmen der EU biete hierfür Möglichkeiten, die das BMWK nutzen will. „Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen.“ Das stärke die technologische und die energiepolitische Souveränität.“
Konkret will das BMWK Leuchtturmprojekte, vor allem in strukturschwachen Regionen, Zuwendungen nach der sogenannten Matching Clause bis zu der Höhe gewähren, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland verhindert werden und das Land als Standort für PV-Produzenten attraktiv bleiben.“
Zuletzt war von Industrieseite wiederholt darauf verwiesen worden, dass Investitionen hierzulande attraktiver werden müssen, damit die Unternehmen auch wirklich in die heimische Fertigung investieren. So hatte jüngst der Hersteller Meyer Burger in den Raum gestellt, geplante Investitionen in Deutschland abzubrechen und in die USA zu verlagern. Dazu wurde auf weitaus bessere Förderbedingungen in Übersee verwiesen. Das Schweizer Unternehmen betreibt in Deutschland Produktionsstätten in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die EU-Kommission hat im März den Befristeten Krisenrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework – TCTF) deutlich erweitert und neue Möglichkeiten staatlicher Investitionskostenförderung auch für Produzenten von PV-Anlagen und -komponenten geschaffen. Diesen Rahmen will das BMWK zur Förderung von Transformationstechnologien nutzen.
Konkrete Förderzusage aus Drittstaat außerhalb Europas muss vorliegen
Voraussetzungen für die geplante Förderung sind laut BMWK perspektivisch der Nachweis einer konkreten Förderzusage aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für eine gleichwertige Investition sowie eine Kofinanzierung des Bundeslands, in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Bei der Bewertung der Skizzen werden insbesondere die geplante Produktionskapazität sowie technologische, klima- und umweltbezogene Standards berücksichtigt. Eine mögliche Förderung muss bei der Europäischen Kommission einzeln notifiziert sowie von ihr im Einzelfall genehmigt werden.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August 2023. Die Förderung, die auf die Interessensbekundung folgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen.
Die Förderung im Photovoltaik-Sektor soll sich laut BMWK auf wenige Leuchtturmprojekte konzentrieren. Parallel will das BMWK auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.
Kontext zum Thema:
Mehr Spielraum für EU-Länder zur Förderung von Erneuerbaren und Transformation