Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen seit kurzem Notfalllager für Gülle und Gärreste errichten. Das Landwirtschaftsministerium des Flächenlandes im Nordosten Deutschlands hat im Dezember einen entsprechenden Erlass zu Notfalllagern für Gülle und Gärreste an die unteren Wasser- und Naturschutzbehörden der Landkreise herausgegeben. Auch in Schleswig-Holstein ist die Einrichtung entsprechender Notfalllager zulässig.
Der Erlass legt den Angaben zufolge die Kriterien für Prüfung und Zulassung des Errichtens solcher Notfalllager auf Antrag von Landwirten fest. Demnach können Landwirte und Biog...
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