Mengensteuerung schlägt auch bei Innovationsausschreibung zu: Nur 156 MW bezuschlagt

Das Ausschreibungsvolumen der Innovationsausschreibung gemäß EEG ist zum Gebotstermin 1. August nicht vollständig ausgeschöpft worden. Das gab die Bundesnetzagentur bekannt. Eingegangen sind demnach 23 Gebote mit einem Volumen von knapp unterhalb des Ausschreibungsvolumens von 250 MW – dies löste die gesetzliche Mengensteuerung aus. „Im Vergleich zur letzten Ausschreibungsrunde haben sich die Anzahl der Gebote sowie das eingereichte Gebotsvolumen etwa halbiert“, heißt es bei der BNetzA.

Auf Grund der Unterzeichnung werden nur Gebote bezuschlagt, bis 80 Prozent der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote erreicht oder überschritten wird. Aufgrund der Mengensteuerung haben daher nur 16 Gebote mit 156 MW Gebotsmenge einen Zuschlag erhalten.

Abgegeben wurden ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern. Sechs Gebote wurden aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen. Wie bei der Innovationsausschreibung zum 1. April 2021 konnten auch diesmal nur Gebote für Anlagenkombinationen, d.h. für mindestens zwei EE-Anlagen mit unterschiedlichen Erzeugungstechnologien am selben Netzverknüpfungspunkt, abgegeben werden.

Mengengewichtete Durchschnittswert der fixen Marktprämie bei 4,55 ct/kWh

Bei den bezuschlagten Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,99 und 5,48 ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,55 ct/kWh und damit über dem mengengewichteten Durchschnittswert der Vorrunde. Dort lag der Wert bei 4,29 ct/kWh.

Anders als bei den technologiespezifischen Regelausschreibungen wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind.

Welche Chancen wird die Agri-PV bei den Innovationsausschreibungen haben?

„Sehr fraglich, ob Innovationsausschreibung Agri-PV in nennenswerter Zahl ans Netz bringt“