Die Bundesregierung will es Menschen ohne eigenes Haus leichter machen, eine kleine Solaranlage auf dem heimischen Balkon anzubringen. Dafür hat das Kabinett am Mittwoch Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Zu diesem Katalog gehören bislang der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität...
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