Im Rahmen des Osterpakets hat das Bundeskabinett auch den Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes verabschiedet. Die gesetzlichen Ausbauziele werden darin auf Grundlage der Ziele aus dem Koalitionsvertrag auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030, mindestens 40 Gigawatt bis 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis 2045 angehoben und Ausbauvolumina gesetzlich vorgegeben. Dazu werden Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen vorgezogen und zudem auch nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben, an zwei separaten Ausschreibungsterminen im Jahr. Die Ausschreibung von Flächen die...
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