Das Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien erkennt isländische Herkunftsnachweise nicht mehr an. Das berichtet das Umweltbundesamt (UBA). In Island ausgestellte Herkunftsnachweise könnten daher nicht mehr in das Herkunftsnachweisregister importiert werden. Die Regelung ist bereits in Kraft und zunächst befristet bis zum 31. August 2023. „Grund ist, dass Doppelvermarktung erneuerbaren Stroms in Island nicht sicher […]
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Mögliche Doppelvermarktung: HKN aus Island werden vom UBA aktuell nicht anerkannt
Untersuchungen laufen / AIB verlangt Klärung bis zum 1. August 2023