Die Bundesregierung hat nun in der Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) die Übergangsfrist für die Auditierungen um ein halbes Jahr auf 31. Dezember 2022 verlängert. Das berichtet das Hauptstadtbüro Bioenergie, das den Schritt als überfällig begrüßt, jedoch weitere Nachbesserungen anmahnt. (Quelle für Beitragsbild: Countrypixel / stock.adobe.com) „Für hunderte Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke schafft die Verlängerung der Übergangsfrist […]

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